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Das Grafenwappen an der Herzogskirche IV: Württemberg und Mömpelgard

Beim Grafenwappen an der Ostseite der Waldenbucher Stadtkirche fällt auf, dass alle drei Hirschstangen fünf Geweihstangenenden (Zinken) aufweisen....
Das Wappen des Hauses Monzfaicon.
Das Wappen des Hauses Monzfaicon.Foto: public domaine

Beim Grafenwappen an der Ostseite der Waldenbucher Stadtkirche fällt auf, dass alle drei Hirschstangen fünf Geweihstangenenden (Zinken) aufweisen. Diese Anordnung 5-5-5 ist nicht zu allen Zeiten nachweisbar. Die Anzahl der Zinken variierte im Laufe der Geschichte: Das erste württembergische Hirschstangenwappen von 1228 hat die Zinkenanordnung 4-4-4, 1246 ist ein Siegel mit 5-5-4 Zinken bekannt und 1257 sogar eines mit 5-5-5. Der Wappenkundler Bernhard Peter vermutet, dass in der Mitte des 15. Jahrhunderts die Zinkenanzahlen auf 5-5-4 festgelegt wurden. Es gibt jedoch zu allen Zeiten Beispiele, bei denen von dieser Regel abgewichen wurde.

Aus diesem Grund kann aus der Anzahl der Zinken des Waldenbucher Stadtkirchenwappens 5-5-5 die Herstellungszeit nicht eindeutig abgeleitet werden. Da jedoch sehr viele amtliche württembergische Grafenwappen bis zum Beginn der Herzogszeit 1495 mit der Anordnung 5-5-4 bekannt sind, ist es unwahrscheinlich, dass dieses Wappen an der Waldenbucher Kirche in der württembergischen Grafenzeit entstanden ist.

Die im Waldenbucher Kirchenwappen im linken unteren und rechten oberen Feld dargestellten jeweils 2 gekrümmte voneinander abgekehrte Fische sind Barben, eine Karpfenart. Sie sind das Stammwappen des burgundischen Adelsgeschlechtes von Montfaucon, das seit dem Jahr 1163 durch Erbschaft die Grafschaft Montbéliard, auf deutsch Mömpelgard, besaß. Das Wappen des Hauses Montfaucon wurde so auch das Wappen für die Grafschaft Mömpelgard (s. Abb.). Diese Grafschaft lag am Mittellauf des Flusses Doubs im heutigen Frankreich, im Bereich der „Burgundischen Pforte“.

Mit dem Tod des Grafen Stephan von Mömpelgard 1397 starb das Haus Montfaucon im Mannesstamm aus, das Erbe fiel Graf Stephans Enkelin Henriette zu. Schon zu seinen Lebzeiten hatte Graf Stephan Kontakt zum Hause Württemberg aufgenommen und eine Verbindung mit Württemberg ins Auge gefasst. Die Württemberger hatten damals bereits einige Herrschaften im südlichen Elsass in Besitz bzw. als Lehen, so dass dies eine willkommene Gelegenheit für den damaligen württembergischen Grafen Eberhard III. war, seinen Herrschaftsbereich jenseits des Rheins zu vergrößern. Er verlobte im Jahr 1397 seinen neunjährigen Sohn Eberhard IV. mit der ebenfalls noch unmündigen Henriette von Montfaucon. Bis zur Hochzeit der beiden im Jahr 1407 übernahm er die Regierung über die Grafschaft Mömpelgard und die weiteren dazugehörenden linksrheinischen Herrschaften.

Durch diese Heirat gelangten die Barben in das württembergische Grafenwappen. Mömpelgard blieb bis zur Abtretung an Frankreich im Jahr 1796 Teil von Württemberg.

(Fortsetzung folgt)

Gebhard Mast/Siegfried Schulz

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Ausgabe 16/2025

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