Die Ehefrau von Herzog Eberhard im Bart, Barbara Gonzaga von Mantua, war sehr mit Waldenbuch verbunden. Sie besaß einen Hof auf dem Hasenhof, den sie im Jahr 1495 wieder verkaufte. Es kann deshalb nicht völlig ausgeschlossen werden, dass sie das Gebäude, in dem sie bei ihrer Waldenbucher Aufenthalten gewohnt hat, sei es der Bauernhof auf dem Hasenhof, die Waldenbucher Burg oder die Waldvogtei, mit dem quadrierten Grafenwappen schmückte, das dann irgendwann später an der Ostseite der Waldenbucher Kirche angebracht wurde. Das ist nur eine vage Möglichkeit im Bereich der Spekulation. Es gibt dafür keine Belege.
Im Uracher Vertrag von 1473 vereinbarten die Grafen der beiden Landesteile, Ulrich V. und Eberhard im Bart, dass die Verwendung des viergeteilten Wappens für beide Landesteile verwendet werden dürfte, im Vorgriff auf eine von beiden Seiten gewünschte Wiedervereinigung, die dann im Jahr 1482 mit dem Münsinger Vertrag ja auch erfolgte. Bis zur Erhebung der Grafschaft Württemberg zum Herzogtum im Jahr 1495 war dann das viergeteilte Grafenwappen in diesem 22-jährigen Zeitraum das Wappen der Grafschaften Württemberg und Mömpelgard schlechthin. Im Uracher Vertrag wurde vereinbart, dass der Sohn von Ulrich dem Vielgeliebten, Heinrich, den Besitz von Mömpelgard übertragen bekommen soll. Er verwendete als sein gräfliches mömpelgardsches Wappen ebenfalls dieses quadrierte württembergische Grafenwappen.
Nach der Erhebung von Württemberg zum Herzogtum wurde das bisherige viergeteilte Grafenwappen in Württemberg nicht mehr verwendet. Es wurde ein neues Herzogswappen geschaffen, mit einem quadrierten Wappenschild, das die neuen Rechte (Reichssturmfahne von Markgröningen, Titel und Rechte der ausgestorbenen Herzöge von Teck) im Wappen dokumentierte. Zusätzlich sind viele weitere Verzierungen zu sehen (Helmzieren, Palme mit Eberhards Leitspruch Attempto), die im vorliegenden Fall für uns keine Bedeutung haben, da wir uns nur mit den Wappenschilden befassen. (Fortsetzung folgt)
Gebhard Mast/Siegfried Schulz
Bildquelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart; A 602 Nr. 373d