Nach vier Jahren Schließzeit und umfassenden Modernisierungsmaßnahmen hat das Hallenbad Süßen vergangenen Samstag, 15.02.2025, seine Türen wieder geöffnet. Die Neueröffnung wurde am Wochenende im Hallenbad gebührend gefeiert. Bürgermeister Marc Kersting begrüßte rund 150 interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter der an der Baumaßnahme beteiligten Planungsbüros und Handwerksbetriebe in der komplett modernisierten Schwimmhalle. Er zeigte sich begeistert vom neuen, modernen Erscheinungsbild des Hallenbads und lud die Bevölkerung ein, das neue Hallenbad ausgiebig zu nutzen. Außerdem bedankte er sich bei Ministerin Nicole Razavi für die finanzielle Unterstützung des Landes in Form von Fördermitteln. In die Modernisierung des Hallenbads hat die Stadt Süßen rund 6,0 Mio. Euro investiert und bisher eine Förderung von 2,7 Mio. Euro erhalten. Ministerin Nicole Razavi freute sich darüber, dass mit dem Hallenbad Süßen eine „kommunale Herzenseinrichtung ein Comeback feiern kann“.
Die Eröffnungswoche des Hallenbads findet mit der Poolparty des Jugendbeirats und Jugendhauses ihren krönenden Abschluss am Freitag, dem 21.02.2025. Die Poolparty findet von 17 bis 23 Uhr für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren statt. Der Eintritt ist frei.
Als Eröffnungsangebot gibt es dieses Jahr vergünstigte Eröffnungskarten zum Kennenlern-Preis von
(Die Karten sind gültig von 15.02.2025 bis 07.06.2025.)
Die Eröffnungskarten können ab sofort zu folgenden Verkaufszeiten im Hallenbad erworben werden:
Dienstag: 16:00 – 21:00 Uhr
Mittwoch: 12:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 16:00 – 21:00 Uhr
Freitag: 12:00 – 16:00 Uhr
Ab Samstag, 22.02.2025, gelten folgende reguläre Öffnungszeiten und Eintrittspreise:
Montag: geschlossen
Dienstag: 06 – 11 Uhr und 16 – 21 Uhr
Mittwoch: 08 – 16 Uhr
Donnerstag: 06 – 11 Uhr und 16 – 21 Uhr
Freitag: 08 – 16 Uhr
Samstag: 10 – 15 Uhr
Sonntag: 10 – 15 Uhr
Einzeleintritt:
Erwachsene 4,20 Euro
Ermäßigte* 2,20 Euro
Familie* 9,00 Euro
Zehnerkarten:
Erwachsene 36,00 Euro
Ermäßigte* 17,00 Euro
*Ermäßigte
- Kinder und Jugendliche 4 bis 18 Jahre
- Schüler, Auszubildende und Studierende unter 25 Jahren
- Personen mit Behinderung ab 50 %
- Kinder unter 4 Jahren erhalten freien Eintritt