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Das Kreisforstamt informiert: Erhöhte Waldbrandgefahr durch Frühjahrstrockenheit

Auch wenn es gerade überall zu grünen und zu blühen beginnt, besteht derzeit im gesamten Landkreis Freudenstadt eine erhöhte Waldbrandgefahr....

Auch wenn es gerade überall zu grünen und zu blühen beginnt, besteht derzeit im gesamten Landkreis Freudenstadt eine erhöhte Waldbrandgefahr. Laub und dürres Gras aus dem Vorjahr sowie Äste am Boden sind durch Winde und Frühjahrstrockenheit ausgetrocknet und deshalb besonders leicht entzündlich. Solange die neue Vegetation nicht vollständig die alten Pflanzenreste überwachsen hat oder durch Regen Feuchtigkeit in die Wälder gelangt, bleibt die Waldbrandgefahr bestehen. Neben den trockenen und heißen Sommermonaten zählen vor allem die Frühjahrsmonate April und Mai zu den waldbrandreichsten Zeiten im Jahr.

Damit der Waldspaziergang nicht zum Albtraum wird, sind folgende Regeln unbedingt zu beachten:

  • Vom 01. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an fest eingerichteten, genehmigten Feuerstellen auf Grillplätzen erlaubt.
  • Um Funkenflug einzudämmen, nur kleine Grillfeuer entfachen.
  • Feuer unter keinen Umständen unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer vor dem Verlassen unbedingt vollständig löschen.
  • Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgräten ist nicht gestattet.
  • Keine Glasscherben im Wald liegen lassen (Brennglaseffekt).
  • Keine Fahrzeuge mit heißem Katalysator über trockenem Gras parken.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommen, ist es unerlässlich, diesen sofort mit genauer Ortsangabe der Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112 zu melden. Ebenso sollte, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, mit Löschversuchen begonnen werden. Hierbei helfen schon einfache Mittel wie z. B. Sand oder Erde zum Auswerfen oder grüne Zweige zum Ausstreichen des Feuers.

Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß

Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen

Sind Menschen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?

Ort, von dem der Brand gemeldet wird? – Angabe einer Rückrufnummer, am Aufenthaltsort, wenn möglich, auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geleitet werden können.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

Orte

Loßburg

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