Personen, die Pflanzenschutzmittel (erwerbsmäßig) anwenden, zum Pflanzenschutz beraten oder andere nichtsachkundige Personen, z. B. im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses anleiten oder beaufsichtigen, müssen nach dem Pflanzenschutzgesetz über einen Sachkundenachweis Pflanzenschutz verfügen. Sachkundig ist, wer nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten verfügt. Pflanzenschutzmittel, die für die nichtberufliche Anwendung im Haus- und Kleingarten zugelassen sind, sind hiervon ausgenommen.
Das Landwirtschaftsamt Backnang bietet in diesem Herbst wieder einen Grundlehrgang zur Erlangung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für Anwender – Schwerpunkt Ackerbau und Grünland an. Der Lehrgang geht über fünf Abendtermine und schließt mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung ab. Zudem ist ein fachpraktischer Tag zu absolvieren. Lehrgangsbeginn ist am Mittwoch, 16.10.2024, 18:00-21:00 Uhr.
Mit der Anmeldung erhalten Sie weitere Informationen zum Ablauf des Lehrgangs. Anmeldeschluss ist am 27.09.2024 bei Alexandra Bäuerle unter Tel. 07151/501 4220 oder E-Mail a.baeuerle@rems-murr-kreis.de. Frau Bäuerle steht auch für Fragen zur Verfügung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.