Aus den Rathäusern

Das Ordnungsamt Angelbachtal informiert!

Parken vor Kreuzungen Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist das Parken im Kreuzungsbereich in einem Bereich von 5 m verboten. Dadurch soll ein gefahrloses...
Foto: www.stvo2go.de

Parken vor Kreuzungen

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist das Parken im Kreuzungsbereich in einem Bereich von 5 m verboten. Dadurch soll ein gefahrloses und problemfreies Abbiegen ermöglicht werden und der Kreuzungsbereich übersichtlich sein.

Restfahrbahnbreite beachten!

Besonders in schmalen Straßen kann es durch parkende Fahrzeuge ziemlich eng werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes schnell zu einem Einsatzort gelangen müssen, um in Notsituationen zu helfen und Menschenleben retten zu können. Dafür sollte mindestens eine Restfahrbahnbreite von 3 m eingehalten werden, um im Extremfall Menschenleben retten zu können. Doch nicht nur Einsatzkräfte sind auf eine ausreichende Fahrbahnbreite angewiesen: Auch die Müllabfuhr muss überall zu allen Häusern gelangen können. Vor allem Rückwärtsfahrten sind bei zu engen Straßen dabei oft umständlich oder erst gar möglich. Das Ergebnis sind nicht geleerte Mülltonnen und eine unzufriedene Bevölkerung.

Das Ordnungsamt Angelbachtal bittet um Beachtung.

Foto: www.stvo2go.de
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Angelbachtal
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024
von Gemeinde Angelbachtal
13.12.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Angelbachtal
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto