Aus gegebenem Anlass bittet die Verwaltung darum, insbesondere im Bereich der Ortsmitte, Kirchstraße, Vorstadt, Schmiedstraße, keine Tauben zu füttern, da durch regelmäßige Fütterung nicht nur die Standorttreue, sondern auch die Brutfreudigkeit der Tiere stark gefördert wird.
Im Normalfall finden zwei bis vier Bruten pro Jahr statt. Es ist allerdings keine Seltenheit, dass ein Brutpaar vier bis sechs Bruten pro Jahr hat. Dadurch vergrößern sich kleine Taubenschwärme in kurzer Zeit auf das Mehrfache und verursachen Schmutz sowie Lärm- und Geruchsbelästigung.
Gemäß § 12 der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde Gärtringen ist das Füttern auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen untersagt. Wer gegen § 12 verstößt, erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 13 der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung.
Verstöße gegen das Fütterungsverbot werden mit Geldbußen geahndet. Gerne dürfen Sie sich an unseren Ordnungsamtsleiter Herrn Harr unter 07034/923 1150 oder harr@gaertringen.de wenden.
Wir bitten daher um Beachtung dieser Vorschrift!