Mit Beginn der Vegetations- und Nutzzeit – also von Frühjahr bis etwa Mitte November – möchten wir alle Bürger daran erinnern, die vorhandenen Wege im Grünland und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen konsequent zu nutzen.
Wiesen, Äcker sowie Sonderkulturen und gärtnerisch genutzte Flächen reagieren in dieser Zeit besonders empfindlich auf Begehung. Bereits wenige Tritte können zu Ertragseinbußen führen. Daher gilt: Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen nur auf ausgewiesenen Wegen betreten werden – das gilt selbstverständlich auch für Hunde, die mitgeführt oder beaufsichtigt werden.
Nicht erlaubt sind außerdem:
• Das Reiten über Felder und Wiesen
• Das Pflücken oder Ernten von Obst, Gemüse oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf fremden Grundstücken – Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Wir bitten alle Anwohner, Spaziergänger, Erholungssuchende, Hundebesitzer, Reiter und Jogger um Rücksichtnahme und umsichtiges Verhalten in der Natur.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!