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Das Recht auf Wasser – auch für Menschen ohne Wohnsitz

Gerade bei anhaltender Trockenheit möchte ich noch einige Informationen aus dem Wasseratlas anbieten: Das Menschenrecht auf Wasser bezieht sich nicht...
Der Rhein bei Hochstetten stark reduziert
Der Rhein bei Hochstetten stark reduziertFoto: Brake-Zinecker

Gerade bei anhaltender Trockenheit möchte ich noch einige Informationen aus dem Wasseratlas anbieten:

Das Menschenrecht auf Wasser bezieht sich nicht nur auf ausreichend Wasser zum Trinken, sondern umfasst auch Wasser zum Kochen, Putzen, Waschen und für die Körperpflege. Mindestens 50 bis 100 Liter Wasser sollten jedem Menschen pro Tag zur Verfügung stehen, um all diese Bedürfnisse zu befriedigen. Eng mit dem Recht auf Wasser hängt auch das Recht auf eine sanitäre Grundversorgung zusammen. Für viele immer noch Wunschdenken: Rund 3,5 Milliarden Menschen haben nach wie vor keine funktionsfähige Toilette in ihrem Zuhause. Die Ursache dafür ist häufig nicht fehlende Wasserverfügbarkeit – sondern Armut und ungleiche Verteilung. In den letzten Jahrzehnten haben die Rechte auf Wasser und sanitäre Grundversorgung immer mehr völkerrechtliche Anerkennung erhalten.

In diesem Sinne hat die Europäische Union (EU) ihre Trinkwasserrichtlinie überarbeitet: Nun ist auch auf EU-Ebene explizit ein Recht auf Wasser etabliert. Das soll zum Beispiel vulnerablen Gruppen helfen. In Deutschland betrifft dies vor allem wohnungslose Menschen, deren Zahl die Behörden für das Jahr 2022 mit 262.600 angeben. Erfasst sind sowohl Menschen ohne eigenen Wohnsitz, die vorübergehend bei Bekannten oder in Unterkünften übernachten, als auch Menschen, die dauerhaft auf der Straße leben. Die Dunkelziffer dürfte höher sein. Bei einer Umfrage gaben 20 Prozent der wohnungslosen Menschen an, keinen Zugang zu Leitungswasser zu haben – bei wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft waren es sogar 37 Prozent. Trinkwasserspender im öffentlichen Raum können zumindest ein erster Schritt sein, um dieses Problem abzumildern.

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Ausgabe 16/2025

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