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Das Steueramt gibt bekannt:

Grundsteuer 2026 Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 werden den Steuerpflichtigen im Laufe des Monats Januar zugestellt. Mit Beschluss...

Grundsteuer 2026

Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 werden den Steuerpflichtigen im Laufe des Monats Januar zugestellt.

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 20.11.2025 wurde der Hebesatz der Grundsteuer A auf 586 v.H. und der Grundsteuer B auf 182 v.H. zum 01.01.2026 festgesetzt.

1. Fälligkeit

Die Grundsteuer wird am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel des Jahresbetrages zur Zahlung fällig.

Grundsteuerbeträge bis zu 15 € werden mit ihrem Jahresbetrag am 15. August, Beträge bis zu 30 € mit je einem halben Jahresbetrag am 15. Februar und 15. August fällig.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die entsprechenden Beträge zur Fälligkeit unter Angabe des Kassenzeichens auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen. Um Einhaltung der Zahlungstermine wird gebeten, da bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden müssten.

Bei Steuerpflichtigen, die sich am Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen, veranlasst die Stadtkasse die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Konto.

2. Jahreszahlung

Die Grundsteuer kann auch am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Dies ist aber auf Antrag möglich. Für die Jahreszahlung 2027 muss der Antrag beim Steueramt bis spätestens 30. September 2026 gestellt werden.

3. Allgemeiner Hinweis für die Grundsteuer

Sollten Sie Fragen zur Grundsteuer haben, informieren Sie sich bitte auf der Homepage der Stadt Korntal-Münchingen. Hier finden Sie evtl. auf Ihre Frage eine Antwort, andernfalls können Sie sich gerne an das Steueramt wenden.

Die Grundsteuerbescheide werden maschinell kuvertiert und verschickt. Steuerpflichtige, die wider Erwarten keinen Bescheid erhalten, werden daher gebeten, sich mit dem Steueramt (Fr. Windorfer Tel. 0711/8367-3333 oder Fr. Widmer 0711/8367-3312) in Verbindung zu setzen.

4. Veräußerung eines Grundstücks

Wird ein Grundstück während des Jahres veräußert, ist der bisherige Eigentümer nach den gesetzlichen Bestimmungen noch für das gesamte Veräußerungsjahr grundsteuerpflichtig und damit auch zahlungspflichtig.

Abweichende vertragliche Regelungen berühren somit die Steuerpflicht gegenüber der Stadt nicht, sondern sind privatrechtlich zwischen Veräußerer und Erwerber auszugleichen.

Hundesteuer 2026

Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026 werden den Steuerpflichtigen ebenfalls im Laufe des Monats Januar zugestellt.

1. Anzeigepflicht

Wer einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat dem Steueramt (Rathaus Korntal, Zimmer 310; Bürgerservice Münchingen) schriftlich anzuzeigen. Bei der Anmeldung ist der Zeitpunkt des Erwerbs, das Alter des Hundes und die Hunderasse anzugeben. Falls es sich bei dem Hund um einen Kampfhund handelt, ist dies ebenfalls anzugeben.

Hunde, die bisher nicht zur Steuer gemeldet wurden, sind vom Hundehalter bis spätestens Ende Januar 2026 anzumelden. Die Unterlassung der Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Auch das Ende der Hundehaltung ist dem Steueramt innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Ansonsten muss die Steuer weiter bezahlt werden.

Entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung ist dies dem Steueramt ebenfalls anzuzeigen.

2. Steuersatz

Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund jährlich 110 €, für den zweiten undjeden weiteren Hund jährlich 220 €, für den ersten Kampfhund jährlich 550 € und für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund jährlich 1.100 €. Die Zwingersteuer beträgt jährlich 126 € (bis 5 Hunde).

3. Fälligkeit

Die Hundesteuer wird am 14. Februar 2026 zur Zahlung fällig.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die entsprechenden Beträge zur Fälligkeit unter Angabe des Kassenzeichens auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen. Um Einhaltung des Zahlungstermins wird gebeten, da bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.

Bei Steuerpflichtigen, die sich am Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen, veranlasst die Stadtkasse die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Konto.

4. Hundesteuermarken

Für jeden steuerpflichtigen Hund wird dem Steuerschuldner eine Hundesteuermarke ausgegeben. Diese Marke behält ihre Gültigkeit bis zum Ende der Hundehaltung. Sie ist am Halsband sichtbar zu befestigen, wenn der Hund sich außerhalb des bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes des Hundehalters aufhält.

Hunde, die von der Steuer befreit sind oder für die eine Steuerermäßigung gewährt wird, erhalten ebenfalls eine Hundesteuermarke.

Sollte die Marke verloren gehen, so wird gegen Ersatz der Kosten (10,00 €) eine Ersatzmarke ausgegeben.

Die Marke muss bei Abmeldung des Hundes an die Stadt zurückgegeben werden.

Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren

Steuern und Abgaben zahlen Sie bequemer, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen.

Das Lastschriftverfahren hat mehrere Vorteile für Sie:

  • Sie müssen sich die Zahlungstermine nicht mehr selbst vormerken.
  • Die Beträge werden zur Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht.
  • Mahngebühren und Säumniszuschläge werden vermieden.

Falls Sie Interesse haben, können Sie das Formular auf der Homepage der Stadt Korntal-Münchingen herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass per Fax oder E-Mail eingehende SEPA-Basislastschrift-Mandate nicht berücksichtigt werden können.

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Korntal-Münchingen
Ausgabe 02/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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