Antikörper der auch als Pseudowut bekannten Aujeszkyschen Krankheit (AK) wurden erneut im Rhein-Neckar-Kreis nachgewiesen. Bereits in den vergangenen Jahren wurde in einzelnen Fällen bei Wildschweinen im Norden Baden-Württembergs der Nachweis von entsprechenden Antikörpern erbracht. Im Rhein-Neckar-Kreis wurde nun am 21. Februar 2025 ein weiterer Fall in Schönbrunn festgestellt. Davor gab es im November 2023 bei einem Wildschwein in Eberbach einen Nachweis der Antikörper gegen das Aujeszkysche-Krankheitsvirus.
Für Haustiere wie Hunde oder Katzen ist das Virus hochgefährlich. Als besonders gefährdet gelten Jagdhunde. Kommen sie mit infizierten Wildschweinen in Berührung oder wird rohes Fleisch der infizierten Tiere an sie verfüttert, stellen sich nach ein bis fünf Tagen Inkubationszeit Mattigkeit, Atemnot, verstärkte Speichelproduktion und Erbrechen ein. Besonders auffällig ist der intensive Juckreiz, der bei den erkrankten Tieren bis zur Selbstverstümmelung führen kann. Nach wenigen Tagen verlieren die infizierten Hunde das Bewusstsein und sterben. Eine Therapie gegen die Pseudowut gibt es nicht.
„Man sollte Hunde nicht ohne Leine im Wald laufen und sie nicht an toten Wildschweinen schnuppern oder nagen lassen“, so die stellvertretende Amtsleiterin des Veterinäramtes und Verbraucherschutzes des Rhein-Neckar-Kreises, Ivona Herter. Wildschweinkot sei nach Erkenntnissen des Chemischen und Veterinärmedizinischen Untersuchungsamts ungefährlich.
Die Feststellung des AK-Virus bei Wildschweinen ist – anders als bei Hausschweinen – nach dem Tierseuchenrecht weder anzeigebedürftig noch meldepflichtig. Nichtsdestotrotz stellt das Vorkommen des AK-Virus in der Wildschweinepopulation eine potenzielle Bedrohung für die Hausschweinebestände dar, so Herter. Landwirte, insbesondere solche, die selbst Jäger sind, sollten demzufolge durch geeignete Biosicherheitsmaßnahmen und konsequente Hygienemaßnahmen ihre Bestände vor dem Eintrag des Virus schützen.