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Das Wort zur Woche (8. Sonntag nach Trinitatis)

Wochenspruch „Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit.“ Epheser 5,8b.9 Kirchengemeinderatswahl...

Wochenspruch

„Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit.“ Epheser 5,8b.9

Kirchengemeinderatswahl 2025 – Ihre Stimme. Ihre Verantwortung. Ihre Chance.

Am ersten Advent 2025 (30. November) findet – wie alle sechs Jahre – in unserer Württembergischen Landeskirche die Kirchenwahl statt. Alle Mitglieder können die Abgeordneten der Synode (Parlament der Landeskirche) in direkter Wahl bestimmen. Die Wahlen finden per Briefwahl statt.

Auch bei uns wird der Kirchengemeinderat (KGR) neu gewählt. Hierzu freuen wir uns auf ein breites Spektrum von Kandidat*innen aus unserer Gemeinde, die Mut und Lust haben, unsere Kirche in diesen spannenden Zeiten neu zu gestalten.

Der Kirchengemeinderat trägt gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Verantwortung für viele Bereiche des Gemeindelebens: von der Gottesdienstgestaltung über die Haushaltsplanung bis zur Begleitung von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen.

Sie möchten mitentscheiden, mitgestalten und Ihre Perspektive einbringen? Dann kandidieren Sie. Melden Sie sich im Pfarramt – wir informieren Sie gerne.

Kandidaturen sind bis zum 10. Oktober 2025 möglich.

Wählbar sind alle Mitglieder ab 18 Jahren, wahlberechtigt sind alle bereits ab dem 14. Geburtstag.

Wir freuen uns auf Wahlvorschläge. Wenn Sie Lust haben, Ihre Kirchengemeinde mitzugestalten, können Sie sich auch gern bis Ende September beim Pfarramt als Kandidat*in melden. Vielleicht kennen Sie auch jemanden, den Sie zur Kandidatur motivieren können.

Jede Kirchenwahl ist ein Aufbruch in eine neue Zeit für die Landeskirche und jede Kirchengemeinde, wo wir nicht nur erhalten, was uns lieb ist, sondern Zukunft gestalten. Sind Sie dabei? Sie haben die Wahl!

In Vorbereitung der Kirchenwahl hat der KGR die Erstellung der Wählerliste beschlossen. Diese können Sie in Fürfeld während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros am Montag, 20. Oktober von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr und am Freitag, 24. Oktober von 9.30 bis 12.00 Uhr einsehen, ob Sie darin als Wahlberechtigte/e aufgeführt sind. Schriftliche oder mündliche Einsprachen gegen die Wählerliste können vom 20. Oktober bis 24. Oktober bis 18.00 Uhr beim Vorsitzenden des Kirchengemeinderats, Heinrich Huis, Unterlandstraße 55/1, 74078 Heilbronn, Tel. 0151/5910 9534, E-Mail: heinrich.huis@ekbkf.de eingelegt werden.

Und noch ein Hinweis: Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können wählen, welcher Kirchengemeinde sie angehören und wählen wollen.

Kirche lebt vom Engagement ihrer Mitglieder – auch von Ihrem.

Taufsonntage 2025

Liebe Tauffamilien, in jedem Jahr bieten wir Ihnen feste Taufsonntage an. Die nächsten verfügbaren Termine finden Sie immer aktuell auf dieser Seite: taufe.ekbkf.de

Dort können Sie Ihre Taufe auch online anmelden.

Gottesdienste

Sonntag, 10.8. – 8. Sonntag nach Trinitatis

9.30 Uhr Biberach, ev. Kirche, Gottesdienst, Pfr. i.R. Mayer

10.30 Uhr Bonfeld, Margarethenkirche, Gottesdienst, Pfr. i.R. Mayer

Keine Kinderkirche in Fürfeld – Sommerferien.

Sonntag, 17.8. – 9. Sonntag nach Trinitatis

9.30 Uhr Fürfeld, Gottesdienst, Prädikant Bernd Philipp

10.30 Uhr Kirchhausen, Gottesdienst, Prädikant Bernd Philipp

Keine Kinderkirche in Fürfeld – Sommerferien.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Bad Rappenau
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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