Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 19. Februar, von 18 bis 19.30 Uhr im Saal im „Haus der Kirche“, Badstraße 27, 75365 Calw, und trägt das Thema „Erben trotz Handicap – Informationen und Tipps zum Behindertentestament“. Alle Interessierten sind herzlich willkommen. Wenn Kinder Sozialhilfeleistungen beziehen oder voraussichtlich künftig einmal beziehen werden, sind zum Schutz des Familienvermögens vor dem Sozialhilfeträger besondere Regelungen in den letztwilligen Verfügungen der Eltern angezeigt. Im Jahr 1993 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass das „Behindertentestament“ nicht sittenwidrig ist. Das Seminar wendet sich speziell an Eltern von behinderten oder psychisch kranken Kindern. Zu Beginn werden kurz die Grundzüge der gesetzlichen Erbfolge sowie wichtige erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten behandelt. Im Hauptteil werden die notwendigen Bausteine eines „klassischen“ Behindertentestamentes erläutert und ergänzt durch Hinweise auf mögliche Varianten. Abschließend wird in einer Fragerunde auf Fragen der Teilnehmenden eingegangen. Der Referent, Notar Andreas Lämmle, kennt die Entwicklung des „Behindertentestaments“ von Anfang an. Flankiert von Beispielen aus seiner notariellen Beratungs- und Beurkundungspraxis zeigt er betroffenen Eltern Wege zu einer individuell passenden Verfügung von Todes wegen. Durch vorausschauende Gestaltung bleibt das Familienvermögen in der Familie. So hat auch ein Sozialhilfeleistungen beziehendes Kind spürbar etwas von seinem Erbe. Der Abend wird mitorganisiert von der Angehörigengruppe psychisch erkrankter Menschen am ZfP Calw und richtet sich an alle Interessierten. Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Bei Fragen können Sie sich an Herrn Pfarrer Thomas Föll wenden, evangelischer Klinikseelsorger am ZfP. Er ist für Nachfragen während der Bürozeiten unter 07051-586-2220 oder -1671 sowie unter t.foell@kn-calw.de erreichbar.