Aus den Rathäusern

Datenübermittlung nach Wehrpflicht im Jahr 2026 für den Jahrgang 2009

Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) weist die Stadtverwaltung Süßen darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im...

Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) weist die Stadtverwaltung Süßen darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2027 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG) widersprechen können.

Gemäß § 58c Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

  1. Familienname,
  2. Vornamen,
  3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung findet Ende Februar statt.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) dem widersprochen haben.

Der Widerspruch ist gegenüber der Stadtverwaltung Süßen, Heidenheimer Straße 30, 73079 Süßen zu erklären.

Erscheinung
Süßener Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 42/2025
von Stadt Süßen
15.10.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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