Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) weist die Stadtverwaltung Süßen darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2027 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG) widersprechen können.
Gemäß § 58c Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Die Datenübermittlung findet Ende Februar statt.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) dem widersprochen haben.
Der Widerspruch ist gegenüber der Stadtverwaltung Süßen, Heidenheimer Straße 30, 73079 Süßen zu erklären.