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Debatte um Böller-Verbot

Silvester in Malsch: Zwischen Knall, Kritik und Ideen In Malsch wird rund um Silvester lebhaft über ein Böller-Verbot diskutiert. Kommentare in den...
Verängstigte Katze.
Gerade für Haustiere kann das Silvester-Feuerwerk oft zum Terror werden. (Symbolbild)Foto: Nataliia Gats/iStock/Getty Images Plus

Silvester in Malsch: Zwischen Knall, Kritik und Ideen

In Malsch wird rund um Silvester lebhaft über ein Böller-Verbot diskutiert. Kommentare in den sozialen Medien reichen von klaren Verbot-Forderungen bis zu Vorschlägen für ein gemeinsames Fest.

Mehrere Stimmen wünschen sich ein Verbot privaten Feuerwerks. Sie argumentieren mit Sicherheit und plädieren dafür, Feuerwerk nur von zertifizierten Pyrotechnikerinnen und Pyrotechnikern zünden zu lassen.

Andere berichten von besonders frühem Knallen in diesem Jahr. Sie verweisen auf Stress für Haustiere wie Pferde und Hunde sowie Belastungen für Wildtiere.

Kritik gibt es auch am Müll nach der Nacht. Genannt werden Orte wie der Bereich vor der Kirche, an der Hans-Thoma-Schule, am Bürgerhaus sowie Rad- und Feldwege rund um Malsch.

„Die Kirche im Dorf lassen“

Diesen Argumenten halten andere entgegen, man solle „die Kirche im Dorf lassen“. Sie verweisen auf persönliche Freiheit und vergleichen das Böllern mit anderen individuellen Entscheidungen im Alltag.

Ein Kommentar betont, dass die Entscheidung verantwortungsvoll bei den Einzelnen liege. Gemeinden können allerdings für bestimmte Bereiche oder Gebäude zusätzliche Verbote erlassen.

Zentrales Feuerwerk am Bühnsee?

Als Kompromiss gibt es den Vorschlag, ein zentrales, professionell betreutes Feuerwerk am Bühnsee zu organisieren. Vereine könnten mit Ständen, Musik, Feuertonnen und Angeboten für Familien einen gemeinsamen Treffpunkt schaffen.

Die Idee sieht auch soziale Effekte: Wer sonst allein feiert, fände dort Anschluss. Toiletten, Gastronomie und Vereinsbeteiligung werden als bereits vorhandene Basis genannt.

Eine weitere Alternative: Spenden statt Zünden. Mit Geld, das man in Böller investiere, könne man auch lokale Projekte wie die Alte Schmiede Malsch unterstützen, schlagen einige Nutzerinnen und Nutzer vor.

Rechtlicher Rahmen: Was ist erlaubt?

Nach Bundesrecht ist der Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich auf den Jahreswechsel beschränkt. Üblich ist das Zünden am 31. Dezember und am 1. Januar, zusätzlich gelten örtliche Auflagen und Verbotszonen. (jay)

Erscheinung
MAZ – Das Wochenmagazin für Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier
Ausgabe 02/2026
von Redaktion NUSSBAUMRedaktion NUSSBAUM
02.01.2026
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