Wie geht es weiter?
Nach Ablauf der einwöchigen Einspruchsfrist soll das neugewählte Gremium sich bis spätestens 25. Mai konstituieren und seine Arbeit aufnehmen. Über den genauen Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung und der Amtseinführung der neuen Kirchengemeinderatsmitglieder werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Ewald Ginter, Pfarrer