Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel: Was Verbraucher wissen müssen
Im deutschen Energiemarkt tritt eine bedeutende Neuerung in Kraft: der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt damit eine EU-Richtlinie um, die den Wechsel des Stromanbieters schneller und effizienter gestalten soll. Bislang dauerte ein Anbieterwechsel bis zu acht Werktage, künftig soll er innerhalb eines Werktags abgeschlossen sein.
Was steckt hinter der Regelung?
Die EU hat mit der Richtlinie 2019/944 festgelegt, dass der Wechsel des Stromanbieters künftig innerhalb eines Werktags erfolgen soll. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den Anbietern zu erhöhen und den Wechsel für Verbraucher flexibler und unkomplizierter zu machen. Netzbetreiber und Lieferanten müssen ihre Systeme anpassen, Prozesse automatisieren und IT-Strukturen modernisieren, um die Umstellung zu ermöglichen.
Was ändert sich konkret für Verbraucher?
- Verbraucher können werktags innerhalb von 24 Stunden ihren Stromlieferanten wechseln.
- Vertragliche Kündigungsfristen bleiben unberührt.
- Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin.
- Die Frist für einen Wechsel beginnt am Folgetag um 0:00 Uhr.
- Ein- und Auszüge müssen rechtzeitig gemeldet werden, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Fazit:
Ein- und Auszüge müssen rechtzeitig gemeldet werden – eine rückwirkende An- bzw. Abmeldung ist nicht mehr möglich. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen Sie uns 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug informieren. Das stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen auftreten.
Was passiert mit Wechselmeldungen an Wochenenden oder Feiertagen?
Wechselmeldungen, die an Wochenenden oder Feiertagen eingehen, werden am nächsten Werktag bearbeitet. Die genauen Fristen sind im bundesweiten Fristenkalender (BDEW) geregelt.
Was Sie unbedingt beachten sollten: Vor Ein- oder Auszug um die Stromanmeldung kümmern
Verbraucher müssen die neuen Fristen und Regelungen beachten, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig.
Wird ein Auszug nicht rechtzeitig gemeldet, kann es passieren, dass der Vormieter weiterhin für die Energiekosten der alten Wohnung verantwortlich ist – selbst, wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist. Beim Einzug in eine neue Wohnung ist es wichtig, sich vorher rechtzeitig bei den Stadtwerken Ettlingen zu melden. Der bisherige Tarif kann „mit umziehen“ oder, falls noch kein Vertrag existiert, gegebenenfalls ein Sondertarif ausgewählt werden.
Was noch wichtig ist:
- Ein Lieferantenwechsel kann nur mit der korrekten Zählernummer durchgeführt werden. Optimalerweise nennen Sie uns die Marktlokations-ID.
- Auch wenn der 24-Stunden-Lieferantenwechsel vorerst nur für Strom gilt, werden wir alle weiteren Sparten (Gas, Wärme, Wasser und Abwasser) identisch behandeln.
Für weitere Informationen ist der SWE-Kundenservice von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter 07243 101-658 erreichbar.