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Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen informiert:

Abfuhren sperriger Abfälle für das Jahr 2025 Ende Januar/Anfang Februar 2025 verschickt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen die...

Abfuhren sperriger Abfälle für das Jahr 2025

Ende Januar/Anfang Februar 2025 verschickt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen die Abfallgebührenbescheide. Mit den Gebührenbescheiden werden auf einem gesonderten Blatt die neuen Wertmarken und der neue Berechtigungscode für die Abfuhr sperriger Abfälle für 2025 zugeschickt.

Bis dahin können die Abfuhren für Sperrmüll, Holzmöbel, Metall-Schrott und Elektro(nik)-Schrott noch mit dem Berechtigungscode oder den Wertmarken von 2024 angemeldet werden.

Ohne Wertmarken und Berechtigungscode sind weder Anmeldungen von Abfuhren noch eine kostenlose Anlieferung der Abfälle im Entsorgungszentrum in Dußlingen möglich. Daher ist es wichtig, dass der Gebührenbescheid und das Blatt mit den Wertmarken und dem Berechtigungscode für 2025 aufbewahrt werden.

Wer keinen eigenen Abfallbehälter angemeldet hat, erhält den Berechtigungscode und die Wertmarken vom Hauseigentümer oder der Hausverwaltung. Bei einer Behälter-Gemeinschaft erhält der Gebührenschuldner mit dem Gebührenbescheid den Berechtigungscode und die Wertmarken.

Weitere Informationen findet man unter www.abfall-kreis-tuebingen.de.

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt Gemeinde Bodelshausen
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Ausgabe 50/2024
von Landratsamt Tübingen
13.12.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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