Heimat- und Kulturverein e. V.
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Der Bauernkrieg in Hohenlohe-Franken (1)

2025 jährt sich zum 500sten Mal der Bauernkrieg in Baden-Württemberg, der besonders auch in der Region Hohenlohe-Franken seine Spuren hinterlassen hat....

2025 jährt sich zum 500sten Mal der Bauernkrieg in Baden-Württemberg, der besonders auch in der Region Hohenlohe-Franken seine Spuren hinterlassen hat. Auch Krautheim selbst war davon betroffen. Der Heimat- und Kulturverein Krautheim wird in den nächsten Amts- und Mitteilungsblättern die Geschichte des Bauernkriegs näher beleuchten, wobei die Ereignisse im hohenlohisch-fränkischen Raum im Vordergrund stehen werden.

Vorläufer und Ursachen des Bauernkriegs

Der Bauernkrieg (1524 – 1526), nach Leopold von Ranke„das größte Naturereignis des deutschen Staates“ oder wie Lorenz Fries in seiner zeitgenössischen Chronik schreibt, „die Sindflut des Blutes, in der mehr als 100.000 Menschen ertrunken sind“, gehört ohne Zweifel zu den großen Ereignissen der Geschichte. Die Revolution des gemeinen Mannes, so der Historiker Peter Blickle, darf dabei aber nicht isoliert betrachtet werden, sondern sie steht im Zusammenhang mit anderen Bauernaufständen in Flandern, Frankreich und England. Vorläufer in Süddeutschland waren die Bundschuhbewegung am Oberrhein 1493 – 1517, der „arme Konrad“ in Württemberg 1514 sowie die Vorkommnisse um den Viehhirten Hans Böhm, bekannt als Pfeifer von Niklashausen 1476. Bei der Bundschuh-Bewegung handelte es sich um eine Anzahl von Aufständen gegen die Unterdrückung und Leibeigenschaft. Alle wurden niedergeschlagen. Der Auslöser des „armen Konrad“ war, dass der Herzog Ulrich von Württemberg kontinuierlich die angestammten Rechte der dörflichen Gemeinden beschnitten und sie von der Nutzung des Waldes und des Gemeingutes ausgeschlossen hatte. Missernten führten zu hohen Lebensmittelpreisen. Um einen drohenden Bankrott des Landes abzuwehren, führte der Herzog 1514 eine Verbrauchssteuer ein, die einen Aufstand der ausgebeuteten und verarmten Landbevölkerung zur Folge hatte, der als Aufstand des „Armen Konrad“ in die Geschichte eingegangen ist. Zwar annullierte der Herzog die Steuer, die Bevölkerung verlangte aber jetzt die Rückgabe der vorher entzogenen Rechte, und sie forderte Mitspracherecht im Württembergischen Landtag, was sie über den „Tübinger Vertrag“ auch bekam. Hans Böhm aus Niklashausen rief 1476 die Menschen zur Wallfahrt nach Niklashausen auf, versprach im Namen der Jungfrau Maria vollkommenen Ablass von ihren Sünden und verkündete die soziale Gleichheit der Menschen, Gemeineigentum und Gottes Strafgericht über die Eitelkeit und unersättliche Gier der Fürsten und hohen Geistlichkeit. Seine Predigten trafen die Seelenlage des Volkes. Im kurzen Zeitraum von drei Monaten soll er mehr als 70.000 Anhänger gewonnen haben. Die kirchliche und weltliche Obrigkeit verfolgte die entstehende Massenbewegung mit großer Sorge. Auf Befehl des Würzburger Fürstbischofs Rudolf II. von Scherenberg wurde Hans Böhm verhaftet, im Schnellverfahren als Ketzer zum Tode verurteilt und am 19. Juli 1476 in Würzburg auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Wegen seiner Gefangennahme kam es unter der fränkischen Landbevölkerung zu einem kurzzeitigen, spontanen Massenprotest.

Die Belastungen des „kleinen Mannes“ hatten im 15. und 16. Jahrhundert insgesamt ein Maß erreicht, das nicht mehr akzeptiert werden konnte. Die Leibeigenschaft und die willkürlichen und unverhältnismäßigen Abgaben waren der Nährboden auch für den Bauernkrieg. Städte und Landschaften waren gleichermaßen davon betroffen. Dazu kam eine tiefe religiöse Erschütterung. Die Verweltlichung der Kirche und die Missstände in der Seelsorge sowie eine neue Frömmigkeit auf der Basis der Lehren Martin Luthers ließen radikale Kirchenkritik laut werden und „Pfaffenfeindschaft“ entstehen.

Neben der materiellen Not war ein weiterer Grund für diese Erhebung der Wandel der Staatsverfassung in der Zeit des Übergangs vom Mittelalter zur Neuzeit. Die Bauern sahen, wie sich die Adligen über das gewordene und ihnen vertraute Recht hinwegsetzten und empfanden sich als Opfer von Rechtsverletzungen. War der mittelalterliche Staat noch ein kompliziertes Gefüge persönlicher Bindungen und Verpflichtungen der einzelnen untereinander, so setzte im Laufe des 15. Jahrhunderts die Entwicklung zum modernen Territorialstaat ein. Die diese Entwicklung beeinflussenden Landesherren suchten nun die Vielfalt der Rechtsbindungen durch ein einheitliches Landesrecht zu ersetzen und die Verwaltung durch juristisch geschulte Beamte zu straffen sowie neue Abgaben und Steuern aufzuerlegen. Ein Beispiel dafür ist die Einführung des Amtmannes als Berufsbeamten in Krautheim im Jahre 1503. Die Bauern sahen das als Einschränkung ihrer bisherigen Selbstverwaltung und lehnten dies deshalb ab.

Die zwölf Artikel und der Beginn des Bauernkriegs

Die Aufläufe der Bauern hatten bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 1524 am Hochrhein, im Hegau und in Oberschwaben ihren Anfang genommen. Anfang 1525 wurden in Memmingen in den sogenannten „Zwölf Artikeln“ die Forderungen der Bauern formuliert. Diese Forderungen wurden dann von allen noch entstehenden Bauernhaufen übernommen. Sie lauten wie folgt:

Artikel 1: Für die Bauern das Recht, ihre Pfarrer selbst zu wählen, die ihnen das Evangelium lauter und klar predigen ohne alle Zusätze menschlicher Lehren und Gebote;

Artikel 2: Verwendung der großen Zehnten für die Besoldung der Pfarrer, für Unterstützung der Armen und für Bestreitung der gemeinen Landesausgaben, Abschaffung des kleinen Zehnten;

Artikel 3: Aufhebung der Leibeigenschaft, weil die Leibeigenen durch Christi Blut freigekauft seien;

Artikel 4: Wildpret, Vögel, Fische sollen Gemeingut sein, weil Gott den Menschen schon bei der Schöpfung Gewalt über sie gegeben habe;

Artikel 5: Die von Grundherren an sich gezogenen Waldungen, Äcker, Wiesen der Gemeinden sollen diesen wieder anheim fallen, falls nicht bewiesen wird, daß Sie ihnen abgekauft wurden;

Artikel 6: Die Frondienste sollen gemindert werden;

Artikel 7: Ebenso der Handlohn und andere Abgaben;

Artikel 8: Ebenso die Gülten;

Artikel 9: Bei Gerichtssatzungen und Strafen solle mehr Billigkeit walten;

Artikel10: Wiesen und Äcker, die durch die Grundherren von den Gemeindegütern weggekommen, sollen wieder zu ihnen gebracht werden;

Artikel 11: Das Hauptrecht (Besthaupt, Todfall) soll beseitigt werden;

Artikel 12: Alles soll durchgehends nach Maßgabe der heiligen Schrift eingerichtet werden.

Wenn man sich diese Forderungen der Bauern näher ansieht muss man feststellen, dass sie nicht als besonders übertrieben bezeichnet werden können und sie durchaus ihre Berechtigung hatten. Trotzdem erschienen sie den geistlichen und weltlichen Grundherren für unannehmbar. Diese unnachgiebige und harte Haltung der Herrschaften war dann auch der Funke, der die Glut des Aufruhrs vollends entzündete.

Ende März 1525 sprang dieser Funke der Erhebung auf Franken über, zunächst im Gebiet der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber. Ein zeitgenössischer Chronist schildert den Beginn des Aufstands dort wie folgt: „Uf den Sontag Letare (26. März) schlugen sich etliche Bauern zu Obernschipf am Otenwald zusamen, namen ain Trumeln und ain Stangen daruf sie ain Schuehe gesteckt hetten, und zogen damit uf Unterschipf. Den kamen die Bauern daselbst zu Unterschipf mit ainem crucifix entgegen und gingen furter mit ainander in das Wirtshaus zu dem hayligen Wein“.

Der Weg ins Jagsttal war nun nicht mehr weit und bald sollten sich Bauernhaufen auch um Krautheim herum bilden und auf den Jagstwiesen lagern. (Fortsetzung folgt) Wolfgang Weirether

Literaturnachweis

Rudolf Endres: Der Bauernkrieg in Franken;

Peter Blickle: Der Bauernkrieg

Herwig John: Krautheim, ein Bergstädtchen an der Jagst

G. Harro Schaeff-Scheefen: Kirchberg an der Jagst

Erscheinung
Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Krautheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025

Orte

Krautheim

Kategorien

Kultur
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