Offenlagebeschluss
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01. Juli 2024 den Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan „Östlich Alte Mühle“ mit zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gefasst.
In gleicher Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Östlich Alte Mühle“ mit den örtlichen Bauvorschriften sowie die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt und beschlossen, eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Offenlagebeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Das ca. 0,29 ha große Plangebiet befindet sich in zentraler Lage des Stadtteils Bonlanden. Das Plangebiet wird im Westen vom Bombach und im Osten von der Bebauung der Bonländer Hauptstraße begrenzt. Südlich des Plangebiets befindet sich das schon bestehenden Gebäude der Karl-Schubert-Gemeinde. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 239, 240, 242/5 und 242/2. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Verfahren
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sowie von der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB wird abgesehen.
Ziele und Zwecke der Planung
Das Erfordernis der Planaufstellung ergibt sich aus:
- der Absicht, die Bebauung im bisher unbeplanten Innenbereich zu realisieren und
- aus der Notwendigkeit, eine geordnete inklusive städtebauliche Entwicklung zu steuern.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke des künftigen Bebauungsplanes sind im Wesentlichen:
- die maßvolle Nachverdichtung innerhalb eines bereits erschlossenen Siedlungsgebiets,
- die Deckung des speziellen Wohn- und Pflegebedarfs für Menschen mit Assistenzbedarf,
- die Förderung der Innenentwicklung,
- die Integration von Menschen mit Betreuungsbedarf in die soziale Gemeinschaft.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Planunterlagen werden im Zeitraum vom
22. Juli 2024 bis einschließlich 23. August 2024
im Internet auf der Homepage der Stadt Filderstadt unter
www.filderstadt.de > Service bieten > Wohnen & Bauen > Aktuelle Bebauungspläne > Stadtteil Bonlanden veröffentlicht.
Zusätzlich und im gleichen Zeitraum werden die Planunterlagen im Foyer des Technischen Rathauses Plattenhardt (Uhlbergstraße 33, Erdgeschoss) während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8-12 Uhr; Dienstag 14-17 Uhr und Donnerstag 14-18 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Die Mitarbeiter*innen des Amtes für Stadtplanung und Stadtentwicklung geben zur Planung gerne Auskunft und stehen für eine Erörterung zur Verfügung. Eine vorherige Terminvereinbarung (Telefon: 0711/7003-646, E-Mail: beteiligung61@filderstadt.de) wird empfohlen.
Während des genannten Zeitraums der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung beim Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Filderstadt abzugeben. Diese sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln (E-Mail-Adresse: beteiligung61@filderstadt.de). Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung im Techn. Rathaus Plattenhardt (Uhlbergstraße 33) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 BauGB Satz 2 Halbsatz 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Nach Behandlung der fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen wird das Ergebnis mitgeteilt; um die Angabe der vollständigen Anschrift der Verfassenden wird gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche eingegangene Stellungnahmen in anonymisierter Form sowohl in der Beschlussvorlage abgedruckt und in öffentlicher Sitzung beraten als auch im Internet veröffentlicht werden.
Hinweis zum Datenschutz: Im Zusammenhang mit diesem Verfahren sind personenbezogene Daten von der Stadt Filderstadt zu verarbeiten. Diese Verarbeitung erfolgt gem. § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG BW) in Verbindung mit §6 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).