In den vergangenen fünf Jahren haben die Nachweise des Bibers im Landkreis Göppingen stark zugenommen. Die Fils kann nahezu als durchgängig besiedelt eingestuft werden. Im Bereich der Gemeinde Bad Ditzenbach hat sich ein erstes Vorkommen an der Fils sowie im Bereich des Mühlkanals in Gosbach etabliert, weitere Nebengewässer wie Gos oder Wettenbach sind aktuell noch nicht betroffen..
Biber sind einfallsreiche Landschaftsgestallter. Sie treffen jedoch vielerorts auf begradigte Gewässer und menschliche Nutzungen bis an die Ufer heran. Der Biber gestaltet das Gewässer dennoch nach seinen Bedürfnissen um. Hiervon können Flora und Fauna ebenso profitieren wie der Mensch. Die naturnahe Umgestaltung der Fließgewässer kann vielerorts den Hochwasserschutz und die Wasserqualität verbessern. Durch steigende Grundwasserspiegel verbessert sich auch die Nutzbarkeit von Grünlandflächen in Gewässernähe, insbesondere in Trockenjahren.
Der Biber ist sowohl international durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union, als auch national durch das Bundesnaturschutzgesetz, eine streng geschützte Art. Demnach ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es verboten, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Dazu zählen insbesondere die Wohnstätte des Bibers (Biberdämme, Biberburg und Biberbau), die eine Schutzfunktion für den Biber haben können. Es ist nicht gestattet, die Wohnstätten des Bibers zu beschädigen oder dem Tier durch Fallen o. ä. nachzustellen oder das Tier zu fangen. In Einzelfällen können Biberdämme mit entsprechender Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde entfernt werden.
Des Weiteren besteht ein Besitz- und Vermarktungsverbot für lebende, als auch für tote Tiere. Dies gilt auch für Verkehrsopfer oder Totfunde. Bitte nehmen Sie in diesem Fall unverzüglich mit der unteren Naturschutzbehörde Kontakt auf.
Bei Problemen im Zusammenhang mit einem Biber (Verbiss, Vernässung von Flächen o. ä.) wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Göppingen. Die untere Naturschutzbehörde kann dann den Kontakt zu den ehrenamtlichen Biberberatern des Landkreises Göppingen herstellen. Die ehrenamtlichen Biberberater sind Teil des landesweit etablierten Bibermanagements, das Konflikte zwischen dem Biber und gewässernahen (Land-) Nutzungen entschärfen soll. Sie arbeiten hierbei eng mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt und der höheren Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium und deren Bibermanager zusammen, und sind bei Fragen und Problemen rund um den Biber schnell zur Stelle. Aktuell sind vier ehrenamtliche Biberberater im Landkreis Göppingen bestellt.
Sollten Obstbäume oder andere für Sie wertvolle Gehölze durch Aktivitäten des Bibers bedroht sein, besteht die effektive Möglichkeit des Baumschutzes durch Drahthosen (Drahtgeflecht). Dieses stellt die Naturschutzverwaltung den Betroffenen kostenfrei zur Verfügung. Das Material kann im Rahmen der regulären Öffnungszeiten beim Bauhof der Gemeinde Bad Ditzenbach, In der Au 5 oder direkt beim Landratsamt Göppingen abgeholt werden. Um telefonische Terminabstimmung wird gebeten.
Für weitere Auskünfte steht die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Göppingen unter der Tel. Nr.202-2261 (umweltschutzamt@lkgp.de) zur Verfügung.