Sachstand „Altes Nettoareal“
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
in den vergangenen Wochen und Monaten war und ist es immer wieder ein Thema in der Bürgerschaft, was mit dem „alten Nettoareal“ in der Weiherstraße passiert. Historisch gesehen war auf diesem Gelände zwischen den Jahren 1938 und 1993 die Firma Wilhelm Meeh GmbH ansässig, welche Kreissägenblätter herstellte. Die Gemeinde Wiernsheim hat dieses Areal im Jahr 2001 erworben. Ab dem 01.01.2002 hat die Gemeinde Wiernsheim als Eigentümer einen Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen, in welchen letztendlich die Wolfgang Overath GmbH als Erbbauberechtigter eingestiegen ist. Hierfür erhält die Gemeinde Wiernsheim einen jährlichen Erbpachtzins i. H. v. 30.000 EUR bis zum Ende der festgelegten Erbpacht. Dieses Erbbaurecht beinhaltet den Betrieb eines Einkaufsmarktes und läuft über 30 Jahre bis zum 31.12.2031. Das Gelände und das Gebäude gehen ab diesem Zeitpunkt entschädigungslos an die Gemeinde Wiernsheim über. Im Jahr 2021 hatte der Gemeinderat unter meinem Vorgänger ein Investoren- und Architektenauswahlverfahren beschlossen, ohne zu wissen, ob, und wenn ja, zu welchen Konditionen man an dieses Gelände überhaupt vorzeitig herankommt. Nach persönlicher Auskunft von Herrn Overath im Jahr 2024 hatten hierzu bis dato keine Gespräche stattgefunden. Zwischenzeitlich wurde mir im Jahr 2024 das Mandat durch den Gemeinderat erteilt, dass ich nunmehr Verhandlungen mit Herrn Overath aufnehmen soll. Zunächst einmal wurde als Verhandlungsbasis durch die Overath GmbH ein Substanzgutachten erstellt, welches aus Sicht der Verwaltung allerdings bezüglich des Erbpachtvertrags nicht unbedingt die richtige Gutachtensart war. Vielmehr hatte sich die Verwaltung entschlossen, dass sie ein Ertragswertgutachten in Auftrag gibt, welches u. a. auch die Vermarktungssituation, das Erbpachtende u. v. m., also prinzipiell auch die Marktlage als Verhandlungskomponente, mit einpreist und berücksichtigt. Aufgrund der unterschiedlichen Verfahrensarten bei der Wertermittlung sind hierbei natürlich auch deutlich andere Werte ermittelt worden, was auch dazu dienen sollte, möglicherweise einen Kompromiss hieraus zu erzielen und dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage über einen Kauf vorzulegen. Im Oktober/November 2024 ergab sich für den Gemeinderat und mich eine völlig neue Situation: aus einem zurückliegenden E-Mail-Verkehr des Jahres 2018 mussten wir feststellen, dass der eingebaute Öltank im Nettogebäude ein irreparables Leck hat und stillgelegt werden musste. Es ist ersichtlich, dass dies den damaligen Beteiligten bekannt war. Darüber hinaus ist hierin auch beschrieben, dass der Tank abzubauen und ggf. auch zu untersuchen ist, ob mögliche Schädigungen im Boden/Erdreich vorliegen. Beides ist bis heute nicht geschehen. Angesichts dieser Tatsache habe ich mich nunmehr gezwungen gesehen, diesbezüglich das Umweltamt einzuschalten, welches auf die Overath GmbH zugeht und nach entsprechenden Besichtigungen weitere Schritte festlegen muss. Eines ist für mich klar – bevor die Gemeinde über einen vorzeitigen Rückerwerb nachdenkt, müssen diesbezüglich alle Unklarheiten beseitigt und der Tank auf Kosten des Erbpachtberechtigten entsorgt sein. Im Sinne des Steuerzahlers ist es meine gesetzliche Pflicht, dies durchzusetzen, um möglichen (finanziellen) Schaden von der Gemeinde Wiernsheim abzuwenden. Das Thema „Altes Nettoareal“ wird den Gemeinderat und die Verwaltung in den kommenden Monaten und Jahren sicherlich noch intensiv beschäftigen.
Es grüßt Sie herzlichst, Ihr
Matthias Enz
-Bürgermeister-