NUSSBAUM+
Gesundheit & Medizin

Der Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 bis zu 131 Euro pro Monat

Für pflegebedürftige Menschen ist der Entlastungsbetrag ein Unterstützungsangebot. Es gilt: Wer bisher ungenutzte Beträge aus dem Jahr 2024 hat, der...

Für pflegebedürftige Menschen ist der Entlastungsbetrag ein Unterstützungsangebot. Es gilt: Wer bisher ungenutzte Beträge aus dem Jahr 2024 hat, der kann diese noch bis Ende Juni 2025 einsetzen.

Pro Monat steht pflegebedürftigen Menschen ab Pflegestufe 1 für sogenannte Entlastungsleistungen Geld zur Verfügung, z. B. für Hilfe beim Einkauf oder Unterstützung bei Behördengängen.

Bisher ungenutzte Beträge aus dem Jahr 2024 (je 125 Euro im Monat) könnten noch für Entlastungen bis zum 30. Juni 2025 genutzt werden. Seit Januar 2025 hat sich der Betrag sogar auf 131 Euro pro Monat erhöht.

Dieses Geld für diese Entlastungsleistungen kann unterschiedlich eingesetzt werden. Die Angebote zur Unterstützung müssen eine nach dem jeweiligen Landesrecht in Baden-Württemberg anerkannte Hilfe sein, wie z. B. bei Hilfe im Haushalt.

Die monatlichen Beträge können auch angespart werden. Wenn also Beträge in einem Monat nicht voll ausgenutzt werden, können sie auf den Folgemonat übertragen werden. Sie eignen sich dann in Summe unter Umständen auch für die Abrechnung von Unterkunft und Verpflegung in der Tages- oder Kurzzeitpflege.

Die Rechnung kann dann bei der Pflegekasse eingereicht werden, zusammen mit der Aufforderung auf Rückerstattung der Kosten. Die Pflegekassen bieten dafür Musterschreiben an. Wenn dieses Schreiben von der zu pflegenden Person bei der Pflegekasse eingegangen ist, überweist die Pflegekasse das Geld.

Die Sozialstation, als Anbieter von Betreuungsleistungen, hat ihre diesbezüglichen Angebote prüfen und anerkennen lassen. Damit übernimmt die Pflegekasse auch die anfallenden Kosten.

Bei Fragen zu dem Thema wenden Sie sich bitte an die Sozialstation in Tamm.

Erscheinung
Tamm Aktuell – Amtsblatt der Stadt Tamm
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Tamm
Kategorien
Gesundheit & Medizin
Panorama
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto