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Der Fischereiverein Jagsthausen bittet um Mithilfe

Seit Jahren wird in der Jagst auf unserem Gemarkungsgebiet Fischwilderei betrieben. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 293...

Seit Jahren wird in der Jagst auf unserem Gemarkungsgebiet Fischwilderei betrieben. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 293 des Strafgesetzbuchs.

Am Sonntag, 13.10.2024 war vormittags eine männliche Person im Bereich neue Jagstbrücke/E-Werk mit einer fertig montierten Angelrute gesichtet worden. Der Mann, auffällig mit einer gelben Warnweste bekleidet, hatte keine Erlaubnis zum Fischen gehabt.

Der Fischereiverein will mit allen gesetzlichen Mitteln gegen die Fischwilderei vorgehen und sucht Zeugen, die jene Person im fraglichen Zeitraum beim Fischen beobachtet hat.

Hinweise nimmt die Vorstandschaft des Vereins und jedes Vereinsmitglied entgegen.

Helfen Sie uns bitte in unserem Kampf gegen die Fischwilderei. Denn die Täter hinterlassen an der Jagst ihren Müll und sie quälen mit verbotenen Fangmethoden die Fische.

Der Vorstand

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Jagsthausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2024
von Fischereiverein Jagsthausen
30.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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