Zentrale Aufgabe eines Gutachterausschusses ist die Führung einer Kaufpreissammlung und die Erstellung von Verkehrswertgutachten. Diese Pflichtaufgaben sind abschließend im Baugesetzbuch und in der Gutachterausschussverordnung verbindlich geregelt. Seit der Gründung des Zweckverbandes „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ zum 01.07.2021 erfüllt dieser nicht nur diese Kernaufgaben, sondern bietet den Bürgern der Verbandskommunen darüber hinaus zusätzliche Serviceleistungen, etwa Informationsveranstaltungen oder die Mitwirkung am qualifizierten Mietspiegel.
Mit dem Inkrafttreten des Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG) und der Öffnungsklausel in
§ 38 Absatz 4 LGrStG (Gutachten zur Ermittlung des „tatsächlichen Werts des Grund und Bodens“) hat sich allerdings das Aufgabenspektrum nochmals erweitert. Der Gemeinsame Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen war einer der ersten Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, die in Abstimmung mit der Finanzverwaltung ein Mustergutachten zum Nachweis des tatsächlichen Werts des Grund und Bodens erarbeitet und die Erstellung entsprechender Gutachten zu einem Festpreis angeboten haben.
Aktuell liegen rund 650 Anträge auf „Grundsteuer-Gutachten“ vor. Davon konnten bislang etwa 270 Anträge abgearbeitet werden. Rund ein Drittel der Anträge musste im Rahmen der Vorprüfung aufgrund der 30%-Hürde abgewiesen werden. Die restlich erstellten Gutachten wurden an die Antragstellenden übergeben.
Die Mitteilung des Finanzministeriums, wonach Grundsteuer-Gutachten rückwirkend zum 01.01.2025 berücksichtigt werden, sofern sie bis zum 30.06.2025 beauftragt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung beim Finanzamt oder der Gutachtenerstellung – hat zu einem erheblichen Anstieg der Antragszahlen geführt. Aktuell werden zwischen 20 und 30 neue Anträge pro Woche verzeichnet.
Allein bei den „Grundsteuer-Gutachten“ besteht aktuell ein Bearbeitungsrückstau von ca. 380
Anträgen, was zu einer geschätzten Bearbeitungszeit von rund 19 Monaten führt. Das bedeutet: Ein
heute eingereichter Antrag würde voraussichtlich frühestens im Januar 2027 bearbeitet werden
können. Dieser enorme Bearbeitungsaufwand beeinträchtigt inzwischen auch die Bearbeitung regulärer Verkehrswertgutachten – hier liegen derzeit rund 120 offene Anträge vor.
Um die Qualität der Gutachten weiterhin zu gewährleisten und die Belastung der Geschäftsstelle zu
begrenzen, sieht sich der Gemeinsame Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen leider gezwungen, ab dem 01.07.2025 vorübergehend keine neuen Anträge auf „Grundsteuer-Gutachten“ mehr anzunehmen. Bereits eingegangene Anträge werden selbstverständlich weiterhin sukzessive bearbeitet. Sobald sich die Bearbeitungszeiten spürbar verkürzen – beispielsweise durch Rücknahmen – wird die Antragstellung wieder ermöglicht.
Neben dem zuständigen Gutachterausschuss sind auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Grundstücken oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für die Wertermittlung von Grundstücken befugt, Gutachten gemäß § 38 Abs. 4 L GrStG zu erstellen.
Auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses (www.gutachterausschuss-lkes.de) steht ein Link mit dem Hinweis zur Verfügung, wer ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 LGrStG erstellen darf.