Der Gemeinsame Gutachterausschuss Weil der Stadt, Aidlingen und Grafenau informiert
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023
Der Gemeinsame Gutachterausschuss für Weil der Stadt, Aidlingen und Grafenau hat am 11. und 22. Juli 2024 die Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt. Diese sind ab sofort im zentralen Bodenrichtwert-Informationssystem des Landes Baden-Württemberg (BORIS BW) unter www.gutachterausschuesse-bw.de kostenlos einsehbar.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone). Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Bodenrichtwertgrundstücks. Das Bodenrichtwertgrundstück ist ein unbebautes und fiktives Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale weitgehend mit den grund- und bodenbezogenen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen in der Bodenrichtwertzone übereinstimmen (§ 13 Abs. 1 und 2 ImmowertV 2021).
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 dienen der Transparenz am Grundstücksmarkt sowie als Grundlage für Wertermittlungen und werden im zweijährigen Turnus fortgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden sind. Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B zum Hauptstellungszeitpunkt 01.01.2022 sind weiterhin im Bodenrichtwert-Informationssystem BORIS BW unter „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ abrufbar.
Anfragen zu den örtlichen Bodenrichtwerten nimmt die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Weil der Stadt – Aidlingen – Grafenau unter
Telefon: 07033 521-235 bzw. E-Mail: gutachterausschuss@weil-der-stadt.de entgegen.