Der Gesamtertrag der Grundsteuer bleibt auch nach der Änderung der Berechnungssystematik gleich: Das war das Verspechen im Wahlkampf. Und es wurde eingehalten, denn die im Gemeindehaushalt verbleibende Grundsteuer bleibt unverändert. Gleichzeitig kommt es jedoch zu einer Verschiebung der Steuerlast bei den einzelnen Grundstückeigentümern. Denn bisher musste für ältere Häuser auf großen Grundstücken deutlich weniger gezahlt werden als für ein neues Reihenhaus auf einem kleinen Grundstück. Ganz einfach, weil die zu besteuernden Immobilienwerte seit 1964 nicht mehr angepasst wurden, was dann auch im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig gewertet wurde. Das neue, in Baden-Württemberg geltende Landesgrundsteuergesetz bringt hier künftig deutlich mehr Klarheit, bilden doch die von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte die Berechnungsbasis. Dadurch ist sichergestellt, dass die Grundsteuerwerte in Zukunft ohne großen Verwaltungsaufwand regelmäßig angepasst werden. Die Grün-Schwarze Landesregierung in Stuttgart hat mit dieser Regelung tatsächlich ein Gesetz geschaffen, das den viel geforderten Bürokratieabbau umsetzt. Und gleichzeitig wird die Wirtschaft entlastet, weil auch Gewerbebetriebe Grundsteuer künftig nur noch für Grund und Boden, nicht mehr jedoch für Betriebsgebäude zahlen müssen. Das geht aus der gut ausgearbeiteten Sitzungsvorlage der Verwaltung hervor, in der zahlreiche Berechnungsbeispiele aufgeführt sind. Diese ist über das Ratsinformationssystem der Gemeindehomepage öffentlich einsehbar. Deutlich teurer wird es bei unbebauten Baugrundstücken, denn auch diese werden künftig nach dem Bodenrichtwert besteuert.
Gut möglich daher, dass künftig wieder mehr Baugrundstücke innerhalb des bestehenden Ortskerns zur Bebauung freigegeben werden, weil das „Liegenlassen“ von Baugrundstücken teurer wird.
Strafzettel statt kluger Ordnungspolitik
Eine wichtige Aufgabe des Gemeinderates besteht darin, Richtlinien für die Ortsentwicklung vorzugeben. Dies erfolgt z.B. durch Bebauungspläne. Oder im aktuellen Fall um die Optimierung der seit 1997 gültigen Stellplatzsatzung für den Ortskern. So hatte die Fraktion der Grünen den Antrag gestellt, dass bei Neubauvorhaben Stellplätze einzeln anfahrbar sein müssen. Hintergrund ist die Bauvoranfrage für den Bau eines Mehrfamilien-Wohnhauses in der Hockenheimer Str. 2-4. Lt. Bauplan sind dort die Tiefgaragenstellplätze teilweise hintereinander angeordnet, was lt. Landesbauordnung (LBO) auch erlaubt ist. Typischerweise findet sich diese Konstellation bei Einfamilienhäusern mit einer Garage und einem davor liegenden Stellplatz. In einer engen Tiefgarage halten wir eine solche Regelung für nicht praktikabel – mit negativen Folgen für den örtlichen Einzelhandel, der darauf angewiesen ist, dass Kunden in kurzer Distanz zum Geschäft einen Parkplatz finden.
In der Sitzungsvorlage der Verwaltung wurde mit Verweis auf rechtliche Risiken die Ablehnung des Antrages der Grünen empfohlen. Hier muss man wissen, dass auch die seit 1997 bestehende Stellplatzsatzung der bestehenden LBO ergänzt wurde. Dass die Gemeinde deshalb mit Klagen überzogen wurde, ist nicht bekannt.
Wir hätten uns hier mehr Mut gewünscht. Denn die Folgen einer nicht optimalen Planung später durch das Verteilen von Strafzetteln heilen zu wollen, ist alles andere als eine durchdachte, bürgernahe Politik.
Wir erklären die Zusammenhänge:
Kommunalpolitik ist nah am Alltag der Menschen vor Ort. Für uns ist es selbstverständlich, die Themen transparent zu machen und unsere Entscheidungen zu erläutern. Gelegenheit dazu bieten wir immer am Dienstag vor einer öffentlichen Gemeinderatssitzung. Unsere nächste offene Fraktionssitzung ist am Dienstag, 10.12., um 19.00 Uhr im Besprechungszimmer im Haus der Feuerwehr.
Kommen Sie und diskutieren Sie mit!
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre WfN-Fraktion
Frank Keil, Ingeborg Bamberg und Taner Togan