Der Jahresbetrag für die Grundsteuer A und B für das Jahr 2026 wird am Mittwoch, 01.07.2026 fällig. D. h. bis zu diesem Datum müssen die Zahlungen der Jahreszahler eingegangen sein.
Wir bitten die Barzahler um rechtzeitige Zahlung auf der Stadtkasse sowie diejenigen, welche selbst überweisen um rechtzeitige Überweisung, damit keine Mahngebühren oder Säumniszuschläge entstehen. Zusätzlicher Hinweis: Bitte achten Sie bei Ihren Zahlungen darauf, dass auch die Cent-Beträge beglichen werden, da selbst diese kleinen Beträge bereits Mahngebühren i. H. v. 4,- € verursachen.
Bei Der-/Demjenigen, welche/r der Stadt Widdern ein SEPA-Lastschriftmandat für die Grundsteuererteilt hat, wird die Rate per Lastschrift am 01.07.2026 eingezogen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt, Herrn Johannes Gelmar, Tel. (0 62 98) 92 47-17.