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Der „kräftigende“ Bärlauch

Schon jetzt zeigen sich die ersten Blätter des Bärlauchs. Wer im Frühjahr durch Auwälder oder feuchte Waldschluchten geht, der kann den knoblauchartigen...
Auch beim Pflücken von Bärlauch gilt: Nur eine Handvoll ist erlaubt, zum Schutze der Natur!
Auch beim Pflücken von Bärlauch gilt: Nur eine Handvoll ist erlaubt, zum Schutze der Natur!Foto: Bild von LoggaWiggler auf Pixabay

Schon jetzt zeigen sich die ersten Blätter des Bärlauchs. Wer im Frühjahr durch Auwälder oder feuchte Waldschluchten geht, der kann den knoblauchartigen Duft erschnuppern. Bärlauch bedeckt meist dicht den Boden humusreicher Laubwälder. Nicht nur Bären, sondern auch Römer, Germanen und Karl der Große wussten um seine heilsamen Eigenschaften. Letzterer ließ ihn in seinen kaiserlichen Gärten anpflanzen. Der hohe Anteil an den Vitaminen C und B6, Eisen und Mineralstoffen fördert das Immunsystem und die Blutbildung. Sein Inhaltsstoff Allicin soll bei Arteriosklerose helfen und die Senföl-Glykoside desinfizierend auf die Atemwege wirken.

Es gilt die Handstraußregel

Kein Wunder also, dass Bärlauch „der Renner“ ist. Aber das führt dazu, dass manche Mitmenschen beim Sammeln jedes Maß verlieren. Teilweise werden Bestände fast erwerbsmäßig geplündert. Dabei gilt auch hier immer die Handstraußregelung – auch außerhalb von Naturschutzgebieten, wo das Sammeln von Pflanzen grundsätzlich verboten ist. Gemäß der Handstraußregelung darf jeder wilde Blumen, Gräser, Farne, Früchte, Pilze oder auch Äste in der Natur sammeln – so viel wie in eine Hand passen. Aber das nur bei nicht besonders geschützten Arten und eben nicht mehr, das verbietet das Artenschutzrecht. Mit zahlreichen Körben bewaffnet jeden Tag aufs Neue in den Wald oder die Auen zu gehen und Bärlauch zu pflücken ist also nicht erlaubt. Und auch nicht ratsam: Zu viel des guten Bärlauchs ist für den menschlichen Körper ohnehin nicht ratsam … besonders nicht bei niedrigem Blutdruck.

Erscheinung
Beilsteiner Mitteilungen – Amtsblatt der Stadt Beilstein
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Ausgabe 11/2025

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