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Der Kreistag beschließt den Haushalt für das Jahr 2026

Kreisumlage steigt um einen Punkt und wird auf 33 Prozentpunkte festgelegt Kreis Karlsruhe. Der Haushalt 2026 steht unter dem Einfluss der kommunalen...
Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe verabschiedet in seiner Sitzung in der Mehrzweckhalle Kronau den Haushalt 2026
Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe verabschiedet in seiner Sitzung in der Mehrzweckhalle Kronau den Haushalt 2026

Kreisumlage steigt um einen Punkt und wird auf 33 Prozentpunkte festgelegt

Kreis Karlsruhe. Der Haushalt 2026 steht unter dem Einfluss der kommunalen finanziellen Krise, das betonte Landrat Dr. Schnaudigel erneut. Insbesondere steigende Sozialausgaben, Unsicherheiten bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie hohe Investitionserfordernisse prägen die Planung. Gleichzeitig nutzt der Landkreis gezielt Förderprogramme von Bund und Land, um Investitionen zu ermöglichen und die Verschuldung perspektivisch zu begrenzen. Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 29. Januar, in der Mehrzweckhalle Kronau den Haushalt für das kommende Jahr mit einem Gesamtvolumen von 756,71 Millionen Euro sowie die mittelfristige Finanzplanung mit Investitionsprogramm bis 2029 beschlossen. Ebenfalls verabschiedet wurden die Haushaltspläne der Kreisstiftung „Fürst-Stirum-Hospitalfonds“ und der Stiftung „Großherzoglicher Unterstützungsfonds“.

Mit dem Haushalt 2026 setzt der Landkreis auf eine restriktive Finanzpolitik. Gleichzeitig werden gezielt Investitionen in Infrastruktur, Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt ermöglicht. Die kommenden Jahre bleiben jedoch geprägt von erheblichen finanziellen Unsicherheiten, sodass keine Spielräume vorhanden sind. Den Kreisumlagehebesatz 2026 legte das Gremium bei 15 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen auf 33 Prozentpunkte fest und blieb damit einen Prozentpunkt unter dem von der Verwaltung eingebrachten Entwurf. Das entspricht 8,6 Millionen Euro weniger Einnahmen für den Kreishaushalt. Der Landrat unterstrich vor der Abstimmung, dass sein Vorschlag von 34 Prozentpunkten ein faires Angebot gewesen sei, das die derzeitige Krise der kommunalen Haushalte auf alle Betroffenen – Landkreis, Städte und Gemeinden – verteilt hätte. „Die damit erhoffte Entlastung für die Städte und Gemeinden wird nur kurzfristig sein. Denn irgendwann müssen wir das Geld, das wir ausgeben, zurückzahlen“, gab der Landrat zu bedenken. Bereits 2025 musste der Kreis tageweise bis zu 92 Millionen Euro Kassenkredite aufnehmen, die am Ende des Jahres immer noch 28 Millionen Euro betrugen. „Mit dieser Entscheidung gerät der Haushalt des Landkreises Karlsruhe in eine gefährliche Schieflage. Wir blenden die Realität der Kreisfinanzen aus und vertagen die Lösung des Problems in die Zukunft“, so Landrat Dr. Schnaudigel mit Blick auf den Jahresabschluss 2025, der von einem Jahresverlust von mindestens 25 Millionen Euro ausgeht. Er ergänzte, dass er ein gewisses Verständnis habe, weil die finanzielle Notlage in den Städten und Gemeinden durchaus gesehen wird. Insofern interpretiere er das Vorgehen als Ausdruck kommunalpolitischer Verzweiflung.

Trotz einmalig verbesserter Rahmenbedingungen durch zusätzliche Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro bleibt die Haushaltslage damit weiter angespannt. Der Fehlbetrag steigt durch die Absenkung auf 33 Prozentpunkte nochmals um 3,4 Millionen Euro auf nun 15,1 Millionen Euro. Alle aufgezeigten strukturelle Risiken in den Beratungen über das Zahlenwerk, die diesmal bereits im September 2025 begonnen haben, bestehen jedoch fort. Besonders stark belasten weiterhin die steigenden Aufwendungen in der Eingliederungshilfe. Diese wachsen 2026 auf 134 Millionen Euro und haben sich damit innerhalb weniger Jahre nahezu verdoppelt. Trotz bestehender Ausgleichsvereinbarungen verbleibt ein erhebliches Finanzierungsrisiko für den Landkreis. Auch im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs bestehen Unsicherheiten hinsichtlich künftiger Betriebskosten und Ausgleichszahlungen des Landes. Die hierfür bislang zugesagten Fördermittel decken nur einen geringen Anteil: Der Großteil der Kosten verbleibt auf kommunaler Seite.

Der Personaletat 2026 beläuft sich auf 144,5 Millionen Euro und steigt aufgrund tariflicher Entgelt- und Besoldungserhöhungen. Gleichzeitig wird der Stellenplan reduziert: Im Vergleich zum Vorjahr werden 27 Stellen abgebaut, insbesondere im Bereich Asyl sowie im Integrationsmanagement. Zusätzliche Stellenbedarfe konnten angesichts der Haushaltslage nur aufgrund neuer zusätzlicher gesetzlicher Vorgaben, wie zum Beispiel die Umsetzung der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen in der Trägerschaft des Landkreises, berücksichtigt werden.

Ein zentrales Element der zukünftigen Haushaltsplanungen im Bereich der Investitionen ist das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG). Daraus erhält der Landkreis Karlsruhe bis 2042 ein Budget von insgesamt rund 91,7 Millionen Euro, rechnerisch etwa 5,1 Millionen Euro pro Jahr. Gefördert werden investive Maßnahmen nahezu aller Bereiche der kommunalen Infrastruktur mit Ausnahme von Verwaltungsgebäuden.

Die Zuordnung der Mittel will die Verwaltung im zweiten Quartal 2026 konkretisieren. Ziel ist es, Investitionen möglichst über Fördermittel zu finanzieren und dadurch die geplante Kreditaufnahme langfristig zu reduzieren.

Der Kreistag hat zudem beschlossen, zwei kreiseigene Sportstätten für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ anzumelden. Vorgesehen sind Projektskizzen für die Karl-Berberich-Schule in Bruchsal sowie für das Gewerbliche Bildungszentrum Bruchsal. Beide Standorte erfüllen die Förderkriterien und werden intensiv auch außerschulisch genutzt. Die förderfähigen Kosten liegen bei rund 12,6 Millionen Euro beziehungsweise 11,9 Millionen Euro. Der Bund kann sich mit bis zu 45 Prozent an den Kosten beteiligen.

Der Kreistag hat den Landrat zudem ermächtigt, in den Gesellschafterversammlungen der RKH Regionalen Kliniken Holding und Services GmbH sowie der RKH Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH der jeweiligen Unternehmensplanung für das Jahr 2026 zuzustimmen. Gleichzeitig bestätigte das Gremium die weitere Aussetzung des Kapitaldienstes des Landkreises zur Finanzierung der Investitionstätigkeit der Kliniken im Jahr 2026 und beschloss die Übernahme der notwendigen Ausfallbürgschaften für geplante Darlehensaufnahmen und Kassenkredite einschließlich Zinsen, Kosten und Nebenleistungen. Zur Umsetzung der finanziellen Zuwendungen wurde der Landrat zudem ermächtigt, den hierfür erforderlichen Betrauungsakt bekanntzugeben.

Erscheinung
exklusiv online
von Landratsamt Karlsruhe
30.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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