Die Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass 2025 des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg sind erschienen und können während der Öffnungszeiten des Rathauses im Bürgeramt abgeholt werden.
Ausgabe des Landesfamilienpasses 2025 – Voraussetzungen:
Die Voraussetzungen für den Bezug des Landesfamilienpasses gelten unverändert fort.
Danach können Familien einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Berechtigte Personen:
Bei Beantragung des Passes muss die Anspruchsvoraussetzung der berechtigten Person geprüft werden. Für die Voraussetzung berücksichtigt werden alle kindergeldberechtigenden Kinder und Elternteile bzw. deren Partnerin und / oder Partner (unabhängig davon, ob es ihre leiblichen Kinder sind), die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Entscheidend ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern bzw. des berechtigten Elternteils und des Kindes/der Kinder. Hierbei können die Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, ebenfalls eingetragen werden, sofern sie noch kindergeldberechtigt sind.
Kindergeld wird als Bestandteil des so genannten Familienleistungsausgleichs gemäß § 31 und §§ 62 ff. EStG, bzw. nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt. Als Kinder zählen die in § 32 EStG i.V.m. § 63 EStG genannten Kinder. Die Kindergeldberechtigung kann durch Vorlage der Kindergeldbescheinigung nachgewiesen werden.
Kind im Sinne des § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG ist auch ein Kind, das das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat und wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, sofern die Behinderung schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Hier gibt es keine Altersgrenze.
Sind beide Elternteile kindergeldberechtigt und leben die Kinder nicht in einem gemeinsamen Haushalt, ist nur der Elternteil „berechtigte Person“, der die Kinder in seinem Haushalt aufgenommen hat. Der andere Elternteil kann jedoch als Begleitperson eingetragen werden.
Begleitpersonen:
In den Pass können neben der „berechtigten Person“ vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Diese müssen die o.g. Voraussetzungen für den Erhalt des Passes selbst nicht erfüllen. Hierbei kann es sich um den mit den Kindern zusammenlebenden Ehepartner oder Lebensgefährten handeln. Aber auch weitere Personen, wie z.B. der getrenntlebende Elternteil, oder auch Oma oder Opa oder eine andere Betreuungsperson, die die Kinder bei Abwesenheit des Elternteils betreut (z.B. Kinderschutzbund oder Nachbarin), können hier eingetragen werden. Bei Ausflügen können aber gleichzeitig höchstens jeweils zwei der Begleitpersonen die Vergünstigung des Landesfamilienpasses zusammen mit den Kindern in Anspruch nehmen.
Hinweise zur Gutscheinkarte:
Bei Verlust darf ein neuer Pass ausgestellt, aber keine weitere Gutscheinkarte ausgegeben werden, da diese ein bargeldwerter Vorteil darstellt.
Zu den einzelnen Gutscheinen ist Folgendes zu bemerken:
Die speziell bezeichneten Gutscheine (Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Kunsthalle Baden-Baden, Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Linden-Museum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Haus der Geschichte Stuttgart, Technoseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Residenzschloss Ludwigsburg, Residenzschloss Mergentheim, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, Kloster Alpirsbach, Kloster und Schloss Bebenhausen, Neues Schloss Meersburg, Residenzschloss Rastatt und Kloster Maulbronn berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt. Neu hinzugekommen sind die besonderen Gutscheine Schloss und Schlossgarten Weikersheim, Barockschloss Mannheim, Kloster und Schloss Salem, Schloss Bruchsal, Kloster Wiblingen und die Festungsruine Hohentwiel.
Der Gutschein Kunsthalle Karlsruhe kann derzeit nicht eingelöst werden, da diese wegen Renovierung geschlossen ist.
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl“ - auch mehrfach im Jahr - kostenfrei besucht werden. Es ist nicht möglich, die Staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen mit speziellem Gutschein auch mit einem Gutschein „Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl“ zu besuchen.
Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen ist es möglich, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Das „Junge Schloss“ in Stuttgart hat in letzter Zeit auch bei Kinderausstellungen den Gutschein akzeptiert. Im Zweifelsfall wird jedoch dazu geraten, sich vor einem Besuch telefonisch bei der Einrichtung zu erkundigen.
Da seit 2010 die Broschüre „Staatliche Schlösser und Gärten“ von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr neu aufgelegt wird, empfehlen wir, sich online über die Homepage der SSG (www.schloesser-und-gaerten.de) zu informieren. Dort ist auch eine Liste aller Objekte der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit besitzt (https://www.schloesser-und-gaerten.de/besuchsinformation/verguenstigungen/landesfamilienpass).
Der Gutschein Wilhelma berechtigt zusammen mit dem Pass in der Zeit vom 01.03. bis 31.10.2025 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte zum jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der übrigen Zeit gilt regulär der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass). Die Ermäßigung gibt es nur an der Tageskasse und nicht im Online-Verkauf.
Beim Gutschein Blühendes Barock erhalten Passinhaberinnen bzw. Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis. Die Höhe ist derzeit noch nicht bekannt. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 01.03.2025 und endet am 31.10.2025.
Mit dem Gutschein Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn, kann der Freizeitpark nur einmal an einem der beiden Tage, d.h. am 01.06.2025 oder am 14.09.2025, zu einem ermäßigten Preis besucht werden und nur wenn der Besuch online bestellt wird. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesen Tagen 6 Euro. Bitte die Gutscheinkarte abgeben.
Im Europa-Park Rust gibt es nur das Onlineticket. Dieses kann nur zum regulären Preis erworben werden. Am Sonntag, den 14.09.2025, erhalten Landesfamilienpassinhaber mit einer gültigen Eintrittskarte für diesen Tag und bei Abgabe des Gutscheins eine 5 Euro EMOTIONS-Gutscheinkarte pro Person.
Der Gutschein für das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart hat das ganze Jahr Gültigkeit. Passinhaberinnen und Passinhaber können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen. Dies gilt auch für das Porsche-Museum in Stuttgart.
Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen erhalten Landesfamilienpassinhaber mit dem Gutschein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 9,50 Euro (statt 12,50 Euro) und Kinder und Jugendliche von 6 – 16 Jahren haben freien Eintritt (statt 5 Euro).
Derzeit ist das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf aufgrund von Umbauarbeiten geschlossen. Ein Eröffnungstermin steht bis dato noch nicht fest. Sofern es öffnet, erhält der Gutschein seine Gültigkeit. Bitte informieren Sie sich daher im Internet, ob das Besucherbergwerk wieder geöffnet ist.
Der Gutschein für den Freizeitpark Ravensburger Spieleland ist nur einmal an einem der beiden Tage, d. h. am 28.06.2025 oder am 29.06.2025 gültig und kann an den Kassen vor Ort eingelöst werden.
Weggefallen ist der Gutschein Schwaben-Park, der 2025 nicht teilnimmt.
Außerdem sind folgende Gutscheine neu hinzugekommen:
Die Insel Mainau bei Konstanz bietet Naturerlebnis, Abwechslung und Spaß für Familien. Auf der drittgrößten Insel im Bodensee gibt es u.a. eines der größten Schmetterlingshäuser Deutschlands. Mit dem Gutschein beträgt der Eintrittspreis für Erwachsene 24,00 Euro (statt 29,00 Euro) und für Schüler mit Ausweis 17,00 Euro. Für Kinder bis einschließlich 12 Jahren ist der Eintritt frei. Die Saison beginnt am 21.03.2025 und endet am 19.10.2025.
Im Urweltsteinbruch in Holzmaden können Besucherinnen und Besucher ihre eigenen Holzmaden-Fossilien aus dem 180 Millionen Jahre alten Posidonienschiefer des unteren Jura bergen – ein Erlebnis, das sowohl Jung als auch Alt gleichermaßen begeistert.
Nutzung des Passes auch ohne Gutschein:
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/) ist eine Liste aller staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.