1. Der Standort
Geht man auf dem landwirtschaftlichen Weg von Rauenberg nach Rotenberg, erblickt man am Ortsrand von Rauenberg auf der rechten Seite in einiger Entfernung eine rechteckige, mit Gras bewachsene größere Fläche, die mit einer hohen Sandsteinmauer umgeben ist. An der Südwestecke des Geländes sieht man außerdem ein rätselhaftes, turmartiges Gebäude mit einem Pyramidendach. Das Wissen darüber, was diese Anlage einmal darstellte, in welchem Jahr sie erbaut wurde, wer sie erbauen ließ und wer die früheren Besitzer waren, ist sowohl bei den heutigen Eigentümern des Anwesens als auch bei der Bevölkerung im Laufe der Zeit vollständig in Vergessenheit geraten. Das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg hat im September 2021 endlich Licht in das Dunkel gebracht und die historisch bedeutsame Anlage aus ihrem Dornröschenschlaf erweckt. Wie ist es dazu gekommen?
Der Gemeinderat der Stadt Rauenberg hat 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sandäcker“ gefasst, in dem das ummauerte Gelände samt dem sich darin befindlichen turmartigen Gebäude in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen war. Der Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Ziele, Zwecke und Inhalte der Bebauungsplan-Aufstellung zu informieren sowie eine Stellungnahme hierzu abzugeben. Neben den üblichen Behörden wurde auch das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg über diesen Bebauungsplan informiert. Dieses vermutete, dass das ummauerte Gelände und das turmartige Gebäude eine historische Bedeutung hätte, und stellte nach einer tiefgreifenden Untersuchung des Sachverhaltes fest, dass es sich hier um einen aus dem 18. Jahrhundert stammenden ummauerten Lustgarten mit einem Gartenhaus handelt, der die Kriterien eines Kulturdenkmals erfüllt. Das Landesamt für Denkmalpflege hat daher im September 2021 den rückwärtigen Teil des Anwesens, in dem sich die Überreste des Lustgartens befinden, in die Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg aufgenommen. Aus diesem Grund wurde von der Stadt Rauenberg im September 2023 diese ursprünglich auch für eine Bebauung vorgesehene Fläche wieder aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sandäcker“ herausgenommen. Doch wer der Erbauer der Anlage war, in welchem Jahr sie errichtet wurde und wer die früheren Besitzer waren, blieb weiterhin im Dunkeln. Nachforschungen im Stadtarchiv Rauenberg und im Generallandesarchiv Karlsruhe haben schließlich Klarheit darüber geschaffen.
(Fortsetzung folgt)
Dr. Dieter Wagner