Gemeinde Dettenhausen
72135 Dettenhausen
Aus den Rathäusern

Der neue Mietspiegel für Dettenhausen ist da!

Aufgrund gesetzlicher Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB; dort § 558d) musste der aus dem Jahr 2020 stammende und 2022 fortgeschriebene Mietspiegel...

Aufgrund gesetzlicher Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB; dort § 558d) musste der aus dem Jahr 2020 stammende und 2022 fortgeschriebene Mietspiegel für Dettenhausen komplett neu gefasst werden.

Nun ist es so weit und der neue Mietspiegel 2025 liegt vor!

Er gilt seit dem 01.02.2025.

Der Mietspiegel ist digital über die Gemeindehomepage www.dettenhausen.de (=> Einfach „Mietspiegel“ ins Suchfeld eingeben) oder als gedrucktes Werk im Pass- und Meldeamt im Rathaus beziehbar.

Für Interessierte gibt es hier weitere Angaben zum Mietspiegel 2025:

Es handelt sich um einen einfachen Mietspiegel. Auch dieser ist vor Gericht anerkennungsfähig.

Der einfache Mietspiegel ist mit einem Preisabschlag von 14,2 % an den Mietspiegel Tübingen (qualifizierter Mietspiegel) angelehnt.

In Tübingen hat sich seit der letzten Erhebung im Frühjahr 2020 (Mietspiegel 2020) das durchschnittliche Mietniveau der mietspiegelrelevanten Wohnungen um 13,9 % erhöht. Dies entspricht einem Mietspiegelniveau-Anstieg von 3,3 % pro Jahr. Die allgemeine Inflation (Verbraucherpreisindex Baden-Württemberg) in diesem Zeitraum betrug 19 %, der Anstieg der Kaltmieten 10 %. Das heißt, die Steigerung liegt deutlich unterhalb des allgemeinen Verbraucherpreisindex, aber höher als die durchschnittliche Mietsteigerung in ganz Baden-Württemberg. Der Mietspiegelniveauanstieg in Tübingen wurde für Dettenhausen übernommen.

Erscheinung
Amtsblatt Gemeinde Dettenhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 08/2025

Orte

Dettenhausen

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Dettenhausen
20.02.2025
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