„Ein qualifizierter Mietspiegel wirkt befriedend und schafft rechtliche Klarheit auf beiden Seiten des Tisches“, betonte Oberbürgermeister Thomas Keck. Zusammen mit Uwe Alle und Fabian Stolz, Geschäfts- und Co-Geschäftsführer von Haus & Grund Reutlingen und Region e. V. sowie Mieterbund-Geschäftsführer Marc Roth stellte er den Mietspiegel 2025 dieser Tage vor.
In seiner Sitzung am 30. Januar hat der Gemeinderat der Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels zugestimmt. Der Mietspiegel 2023 wurde auf Grundlage einer repräsentativen Mieterbefragung vom Juli 2024 fortgeschrieben. Beteiligt waren Haus & Grund Reutlingen und Region e. V. sowie der Deutsche Mieterbund Reutlingen-Tübingen e. V.
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in drei Schritten berechnet: Zuerst wird die Basismiete nach Wohnfläche und Baujahr ermittelt, dann werden Besonderheiten bei der Ausstattung, der Beschaffenheit, der Art der Wohnung und der Wohnlage über Punktwerte (prozentuale Zu- bzw. Abschläge) berücksichtigt. Die Ergebnisse aus dem ersten und dem zweiten Schritt werden dann zusammengefasst, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.
Schneller geht es mit dem Online-Rechner, den die Stadtverwaltung neben der Broschüre als PDF im Internet unter folgendem Link bereitstellt: www.reutlingen.de/mietspiegel.
Die Broschüre ist bei der Rathausinformation, bei den Bezirksämtern und der Stadtbibliothek Reutlingen erhältlich.