Mehr Inklusion der Menschen mit Behinderung: Diesen Beschluss fassten die Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen (KBB) am 24. Oktober auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK). Mitglieder der KBB und Vertreter der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen tauschten sich auf der Konferenz mit den Spitzenvertretern der Länder zu inklusionspolitischen Themen aus. Auf der Tagesordnung stand dabei insbesondere die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Bereichen Bildung, Arbeit, Fachkräfte, Wohnen und Gesundheit.
Dringende Handlungsbedarfe formulierte die KBB in ihrer „Leipziger Erklärung“. Die MPK griff diese mit einem eigenen Beschluss auf und fordert unter anderem einen uneingeschränkten Zugang der Menschen mit Behinderungen zu den Leistungen der Pflegeversicherung. „Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben einen zentralen Beschluss gefasst. Er macht deutlich, dass es nicht nur unser gemeinsames Interesse ist, die selbstbestimmte, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. Es ist essenziell, damit alle Menschen gerechte Lebensbedingungen vorfinden. Dafür müssen die Voraussetzungen geschaffen werden. Der Beschluss ist in jeder Hinsicht ein wichtiges Signal“, erklärte Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2024 die staatliche Zulage für 2022 sichern. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man beim jeweiligen Vertragsanbieter, der den Antrag auch entgegennimmt. Anträge für „Wohn-Riester“ gehen hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der DRV Bund. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg empfiehlt, einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hinterlegen, damit die Zulagenzahlung jedes Jahr automatisch beantragt wird.
In regelmäßigen Abständen sollten alle Sparenden die Zulagenanträge prüfen. Ändern sich persönliche Angaben beispielsweise durch Heirat, Geburt eines Kindes oder den Wegfall des Kindergelds oder gibt es Änderungen beim Gehalt, sind die Angaben im Antrag oder gegebenenfalls die Eigenbeträge zur Riester-Rente anzupassen. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Vor dem vollendeten 25. Lebensjahr sind zudem einmalig 200 Euro als „Berufseinsteigerbonus“ möglich. Bei der Berechnung der Zulagenhöhe und des entsprechenden Eigenanteils helfen die Online-Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung unter www.ihre-vorsorge.de oder unter www.riester.deutsche-rentenversicherung.de.