In der neuen Vortragsreihe mit Polizeihauptkommissarin Theresa Alt vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg erfahren Sie, wie Sie sich effektiv vor Kriminalität im Alter schützen können. Die Vortragsreihe wird in Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenrat angeboten. Die drei Online-Vorträge finden jeweils von 10 Uhr bis 11.30 Uhr statt und sind kostenfrei.
Im ersten Online-Vortrag am 13. Februar 2025 „Sicher an der Haustür“ stellt Ihnen Theresa Alt die häufigsten Betrugsmaschen vor und gibt Ihnen konkrete Tipps, wie Sie sich etwa bei unseriösen Spendensammlungen oder falschen Notdiensten selbstbewusst verhalten. Im zweiten Online-Vortrag am 22. Mai 2025 „Sicher am Telefon“ zeigt Theresa Alt auf, wie Sie Betrugsversuche am Telefon frühzeitig erkennen, egal ob Enkeltrick oder vermeintliche Polizeibeamte, und sich wirksam davor schützen können. Im dritten Online-Vortrag am 23. Juli 2025 „Sicher unterwegs“ bekommen Sie hilfreiche Tipps im Umgang mit Zahlungskarten oder dazu, wie Sie sich vor Betrügern und Dieben beim Einkaufen oder auf Reisen schützen können.
Direkt in die Online-Vorträge einwählen können Sie sich auf der Website des Landesseniorenrates Baden-Württemberg über den jeweiligen Link in der Vortragsübersicht: lsr-bw.de/sonstige-veranstaltungen/.
Gesetzlich Versicherte, die einen Zahnersatz benötigen, haben Anspruch auf einen Festzuschuss ihrer Krankenkasse. Versicherte mit einem besonders geringen Einkommen erhalten einen zusätzlichen Festzuschuss. Voraussetzung für diese sogenannte Härtefallregelung ist, dass die monatlichen Bruttoeinnahmen eine festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Mit der Härtefallregelung können Versicherte eine kostenfreie Regelversorgung erhalten. Gemeint ist hier die gesetzlich festgelegte Standardtherapie.
Im Jahr 2025 profitieren gesetzlich versicherte Menschen von der Härtefallregelung, wenn ihr monatliches Bruttoeinkommen die Grenze von 1.498,00 Euro nicht übersteigt. Wenn sie mit einem Angehörigen zusammenwohnen, wird eine monatliche Brutto-Einkommensgrenze von 2.059,75 Euro zugrunde gelegt. Mit jedem weiteren Angehörigen erhöht sich die Grenze jeweils zusätzlich um 374,50 Euro. Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Eheleute sowie familienversicherte Kinder. Bei Personen, die beispielsweise Sozialhilfe oder das Bürgergeld erhalten, erfolgt keine Einkommensprüfung. Sie fallen automatisch unter die Härtefallregelung. Das gilt auch für Studenten mit BAföG-Anspruch (Bundesausbildungsförderungsgesetz) und für Bewohner von Pflegeheimen, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
Tipp: Wer etwas über der Einkommensgrenze liegt, kann auch einen höheren Festzuschuss bekommen. Dieser wird dann individuell berechnet. Nachfragen lohnt sich. Wichtig ist in jedem Fall, den Härtefall vor der Zahnbehandlung bei seiner Krankenkasse zu beantragen. Das Formular dafür gibt es bei der Krankenkasse oder bei der Zahnärztin beziehungsweise dem Zahnarzt.