Sozialverband VdK begrüßt das klare Bekenntnis des Sozialministeriums zu den Heimbeiräten
„Bürokratieabbau darf niemals dazu führen, dass die Rechte von Pflegebedürftigen geschwächt oder eingeschränkt werden!“, sagt Wolfgang Latendorf, Kreisvorsitzender des Sozialverbandes VdK. „Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass die Heimbeiräte erhalten bleiben sollen.“ Zunächst sollten die Heimbeiräte im Zuge einer Reform zur Entbürokratisierung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) aus dem Gesetzestext gestrichen werden. Nun hat sich das Sozialministerium ausdrücklich zur Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen bekannt und klargestellt, dass die Einrichtungen die Mitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner über Heimbeiräte weiter gewährleisten sollen. Wir werden im Gesetzesverfahren darauf achten, dass es bei einer verbindlichen Regelung bleibt.
„Die Heimbeiräte sind für den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen im Alltag von elementarer Bedeutung: Sie erkennen frühzeitig Missstände und sind direkte Anlaufstelle für teils schwerstpflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen“, erklärt Latendorf weiter. „Diese Mitwirkungsrechte müssen fest in der Heimmitwirkungsverordnung verankert bleiben! Denn sie schützen die Pflegebedürftigen und garantieren Mitbestimmung im Pflegealltag.“