Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Zweitmeinung bei bestimmten Operationen
Gesetzlich Krankenversicherte haben bei bestimmten planbaren Operationen einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen. Der Anspruch auf das sogenannte strukturierte Zweitmeinungsverfahren besteht bei bestimmten festgelegten Eingriffen. Das sind aktuell diese elf festgelegten Eingriffe: Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen, arthroskopische Eingriffe an der Schulter, Amputation beim diabetischen Fußsyndrom, Implantationen einer Knie-Endoprothese, Eingriffe an der Wirbelsäule, kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen (Verödungen) am Herzen, Implantation eines Herzschrittmachers, eines Defibrillators oder eines CRT-Aggregats, Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie), Hüftgelenkersatz und Eingriffe an Aortenaneurysmen.
Weitere Informationen zum Zweitmeinungsverfahren enthält das Patientenmerkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses, hier zu finden im Themenbereich Z (Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen): www.g-ba.de. Ärztinnen und Ärzte, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation eine Zweitmeinung abgeben dürfen, finden Sie auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter: www.116117.de/de/zweitmeinung.php.
Für Berufstätige: Kostenfreie Präventionsangebote der Deutschen Rentenversicherung
Gesundheitliche Probleme frühzeitig erkennen und aktiv werden, damit Gesundheitsschäden erst gar nicht entstehen – das ist das Ziel des Präventionsprogramms RV Fit der Deutschen Rentenversicherung (DRV). An der kostenfreien Maßnahme können berufstätige Versicherte teilnehmen, die seit mindestens sechs Monaten sozialversicherungspflichtig arbeiten und ersten Zipperlein wie gelegentlichen Rückenschmerzen, leichtem Übergewicht, Stress- oder Schlafproblemen entgegenwirken möchten.
Das individuelle Trainingsprogramm von RV Fit baut auf die Elemente Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung und kann bequem in den Alltag integriert werden. Die mehrtägige Startphase findet ambulant oder stationär in einer durch die DRV zugelassenen Präventionseinrichtung statt. Darauf folgen drei Monate berufsbegleitendes Training in der Freizeit, das erst unter Anleitung in der Gruppe und später selbstständig weitergeführt wird. Nach einem halben Jahr endet das Angebot mit einer Auffrischungsphase, in der Tipps und Strategien für gesundheitsorientiertes Verhalten entwickelt werden. In der Start- und Auffrischungsphase sind die Teilnehmenden von der Arbeit freigestellt und erhalten ihr Gehalt weiter. Dazu sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Hier geht es zur Anmeldung: www.rv-fit.de.