Am 12. Mai, dem Geburtstag von Florence Nightingale, erinnert dieser Aktionstag an die unverzichtbare Arbeit der professionell Pflegenden. Die 1910 verstorbene britische Krankenschwester gilt als Begründerin der modernen Krankenpflege. Doch ebenfalls Menschen, die ihre Angehörigen privat pflegen, sind eine wichtige Stütze für die Gesellschaft. Wer Angehörige ehrenamtlich, also „nicht erwerbsmäßig“ pflegt, kann auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch erwerben. Das gilt außerdem für die Pflege von Nachbarn oder Bekannten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Welche Voraussetzungen gelten und wie sich Pflege auf die Rente auswirkt? Damit die Pflegekasse Rentenbeiträge für die Pflegeperson zahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die zu pflegende Person wird von der
Pflegeperson zu Hause gepflegt, benötigt mindestens Pflegegrad 2, und der Pflegeaufwand beträgt mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche. Neben der Pflege ist eine Erwerbstätigkeit von maximal 30 Stunden pro Woche möglich. Außerdem muss die Pflege notwendig sein. Dies prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Die zu pflegende Person muss Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben und der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz sein.
Wie sich die Pflege auf die Rente auswirkt (monatlicher Rentenanspruch für ein Jahr Pflege):
• Pflegestufe 2: zwischen 6,61 und 9,45 Euro
• Pflegestufe 3: zwischen 10,53 und 15,05 Euro
• Pflegestufe 4: zwischen 17,15 und 24,50 Euro
• Pflegestufe 5: zwischen 24,50 und 35,00 Euro
Fließtext: 1.855 Zeichen
(mit Leerzeichen)
Abdruck honorarfrei
Belegexemplar erbeten
Die genaue Berechnung hängt davon ab, ob die Pflegebedürftigen nur Sachleistungen, Kombinationsleistungen oder nur Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten.
Information
Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“. Sie kann unter
www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden.
Anmerkung für die Redaktion
Die DRV BW ist als Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung im Land Ansprechpartnerin in Sachen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente für rund 7 Millionen Versicherte sowie rund 200.000 Unternehmen und als Verbindungsstelle zu Griechenland, Zypern, Liechtenstein und Schweiz auch bundesweit. Sie betreut rund 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner im In- und Ausland und hat ihre Hauptverwaltung in Karlsruhe und einen Sitz in Stuttgart. Sie ist kundennah vor Ort, mit Regionalzentren, Außenstellen, Servicezentren für Altersvorsorge, Ansprechstellen für Prävention und Rehabilitation und einem Arbeitgeberservice. Zudem schult sie regelmäßig rund 120 Ehrenamtliche
Versicherten beraten, um Versicherten in der direkten Nachbarschaft Beratungsangebote machen zu können. Pro Jahr vergibt die DRV BW mehr als 100 Ausbildungs- und Studienplätze und beschäftigt rund 3.600 qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Dante Alighieri
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Dann sind Sie bei unserer ehrenamtlichen Beratung an der richtigen Stelle. Wir beraten Sie gerne und die Ratsuchenden. Wir helfen und unterstützen Sie auch gerne beim Ausfüllen von amtlichen Formularen oder Anträgen. Wir sind für Sie da. Kontakt: Sozialberater Peter Brenner Tel. 07054/930966