Karies bei Kindern: Sechs zahnärztliche Untersuchungen sind Kassenleistung
Kinder zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben Anspruch auf insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Bei dieser untersucht die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Mundhöhle und schätzt das Kariesrisiko des Kindes ein. Darüber hinaus beraten die Zahnärzte zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke und zur richtigen Mundhygiene. Auch das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung ist zweimal pro Kalenderhalbjahr eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Ab dem 1. Januar 2026 ersetzt das Kinderuntersuchungsheft die bisherigen Kinderzahnpässe. Im Kinderuntersuchungsheft werden die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen dokumentiert und mit Hinweisen für die Eltern ergänzt.
VdK-Wohnberatung berät zum barrierefreien Wohnungsumbau
Zu enge Türen, eine hohe Badewanne und rutschige Böden können in den eigenen vier Wänden nach einem Unfall, einer Krankheit oder im Alter zur Barriere werden. Welche Möglichkeiten es gibt, um möglichst lange selbstständig zu Hause wohnen zu können, weiß die ehrenamtliche VdK-Wohnberatung: Sie unterstützt dabei, die Wohnung oder das Haus an die veränderten Wohnbedürfnisse anzupassen. Hierfür schauen sich die VdK-Wohnberater die Wohnbereiche an, dokumentieren die bestehende Wohnsituation und erarbeiten ein Konzept. Dieses kann als Grundlage für die individuelle Anpassung des eigenen Wohnraumes dienen.
Schon kleine Veränderungen können viel bewirken: Um Stolperfallen zu reduzieren, sollten Schwellen vermieden und der Bodenbelag angepasst werden. Hierzu gehört auch, Teppiche zu entfernen. Eine bodengleiche Dusche, der Einbau eines Duschsitzes sowie Stützgriffe neben dem WC erhöhen die Sicherheit. Die VdK-Wohnberatung informiert darüber hinaus zu finanziellen Hilfen und weist auf mögliche staatliche Zuschüsse und Förderprogramme hin.
Weitere Informationen hier: www.vdk-bw.de/beratung/wohnberatung/