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Finanzielle Hilfe für Waisen und Halbwaisen: Bezug der Waisenrente bis zum 27. Geburtstag möglich Wenn der Vater, die Mutter oder sogar beide Elternteile...

Finanzielle Hilfe für Waisen und Halbwaisen: Bezug der Waisenrente bis zum 27. Geburtstag möglich

Wenn der Vater, die Mutter oder sogar beide Elternteile sterben, können Kinder Halbwaisen- beziehungsweise Waisenrente beziehen. Diese finanzielle Unterstützung steht Kindern bis zum 18. Geburtstag zu. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung möglich – zum Beispiel, wenn die Kinder eine Schul- oder Berufsausbildung machen, studieren oder einen Freiwilligendienst leisten. Die Verlängerung der Waisenrente bis zum 27. Geburtstag gilt auch, wenn die Waisen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können.

Generell muss der verstorbene Elternteil für die Waisenrente mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Sofern er oder sie durch einen Arbeitsunfall zu Tode kam oder bereits erwerbsgemindert war, entfällt die Mindestversichertenzeit. Anspruchsberechtigt sind leibliche und adoptierte Kinder sowie Stief- und Pflegekinder, wenn sie im selben Haushalt gelebt haben. Auch Enkel und Geschwister im selben Haushalt haben einen Anspruch, wenn sie vom Verstorbenen überwiegend unterhalten wurden.

Pflege-Eigenanteile steigen auf 3400 Euro – Sozialverband VdK fordert solidarisch finanzierte Pflegevollversicherung

„Wir brauchen eine große Reform der Pflegeversicherung – jetzt!“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. „Worauf wollen wir denn noch warten?“ Im Schnitt zahlen gesetzlich versicherte Pflegebedürftige jetzt monatlich bundesweit über 3100 Euro aus eigener Tasche für ihren Pflegeheimplatz im ersten Jahr. In Baden-Württemberg ist der Eigenanteil im Vergleich zum Bundesdurchschnitt besonders hoch: Er liegt bei 3400 Euro monatlich, 220 Euro mehr als noch vor einem Jahr.

„Seit Jahren fordern wir das Land auf, endlich wieder in die Investitionskostenförderung der Pflegeheime einzusteigen, dazu ist das Land gesetzlich verpflichtet. Das könnte die stationär Pflegebedürftigen um durchschnittlich 460 Euro im Monat entlasten“, so Hotz. Es geschehe jedoch nichts. Stationäre Pflege führe die gesetzlich Versicherten weiterhin schnurstracks in die Altersarmut. „Die Menschen haben ihr Leben lang hart gearbeitet und ihre Sozialversicherungsbeiträge bezahlt und müssen dann zum Sozialamt gehen. Das ist respektlos und beschämend! Wir fordern eine solidarisch finanzierte Pflegevollversicherung und damit die vollständige Übernahme aller pflegebedingten Kosten durch die Pflegeversicherung! Das wäre gerecht und solidarisch.“ Ein aktuelles Gutachten von Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen zeigt: Eine Pflegevollversicherung ist auch langfristig im Rahmen der Sozialversicherung finanzierbar – ohne den Beitragssatz wesentlich erhöhen zu müssen – wenn die Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung weiterentwickelt wird, in die alle einzahlen, auch Beamte, Politikerinnen, Anwälte und Ärztinnen.

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