Patientinnen und Patienten, die beim Arztbesuch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch nehmen, müssen diese selbst bezahlen. Denn diese Behandlungen und Untersuchungen sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob eine medizinische Leistung in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen aufgenommen wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss.
Die VdK-Patientenberatung in Stuttgart informiert rund um gesundheitsrechtliche, medizinische oder psychosoziale Fragen. In ihrem VdK-Podcast „Reingehört“ widmen sie sich auch dem Thema IGeL-Leistungen – alle Episoden stehen zum Reinhören bei bekannten Streamingdiensten sowie unter www.vdk-bw.de/medien/podcast zur Verfügung.
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. veröffentlichte Ende Juli die neue Ausgabe von SBVdirekt: Das E-Magazin informiert immer über die aktuellen Entwicklungen in der betrieblichen Inklusion und widmet sich in der aktuellen Ausgabe unter anderem dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist. Außerdem gibt es die Inhalte der SBV-Konferenz 2025 zum Nachlesen – unter anderem zur diskriminierungsfreien Stellenbesetzung und Gesundheitsprävention durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement.
Das E-Magazin SBVdirekt erscheint viermal im Jahr und steht auf der Internetseite www.vdk-bw.de als Magazin zum Blättern sowie als barrierefreie PDF-Datei zum Herunterladen bereit.