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Sozialverband VdK fordert Erhalt von Pflegegrad 1 – rund 80.000 Menschen betroffen Pflegegrad 1 streichen? „Diese Kürzungsorgie ist der falsche...

Sozialverband VdK fordert Erhalt von Pflegegrad 1

– rund 80.000 Menschen betroffen

Pflegegrad 1 streichen? „Diese Kürzungsorgie ist der falsche Weg!“ In der Debatte um die Streichung des Pflegegrads 1 forderte der Sozialverband VdK Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband den Erhalt des Pflegegrads 1. „Der Erhalt der Selbstständigkeit im Alter soll der Finanzkrise der Pflegeversicherung geopfert werden? Das ist beschämend und absolut unsolidarisch. Richtiger wäre, zunächst die geliehenen Corona-Mehrkosten in Milliardenhöhe zurückzuzahlen und dann die versprochene große und umfassende Pflegereform endlich auf den Weg zu bringen“, sagte Hans-Josef Hotz, Landesverbandsvorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg.

Pflegegrad 1 heißt: Erhalt der Selbstständigkeit von 79.933 Menschen in Baden-Württemberg. 79.933 Pflegebedürftige haben laut Statistischem Landesamt Pflegegrad 1, Stand 2023. In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, dafür Zuschüsse für den Umbau der Wohnung für mehr Barrierefreiheit, den Entlastungsbetrag für die Nachbarschaftshilfe oder Gelder für einen Hausnotruf. Das erklärte Ziel des Pflegegrad 1 ist der Erhalt der Selbstständigkeit: Er soll es den Menschen ermöglichen, weiter in ihrer eigenen Wohnung leben zu können und eben nicht auf stationäre Pflege angewiesen zu sein.

Jetzt vier Gewaltambulanzen im Land

– Baden-Württemberg stärkt den Opferschutz

Angst, Schock, Überforderung: Es gibt viele Gründe, warum Opfer nach einer Gewalttat nicht sofort zur Polizei gehen. Gleichzeitig gehen wichtige Beweise aber schnell verloren, wenn sie nicht zeitnah gesichert werden. Genau hier setzen die Gewaltambulanzen in Baden-Württemberg an: Dort können Betroffene mit dem Angebot der verfahrensunabhängigen Spurensicherung anonym Beweise sichern lassen. Vier Gewaltambulanzen gibt es inzwischen im Land – in Freiburg, Heidelberg, Ulm und Stuttgart.

Gewaltambulanzen ermöglichen den Betroffenen den Schutz der eigenen Daten und die Chance auf eine spätere Strafverfolgung. Auch die Krankenkassen erfahren nicht, welche Versicherten die Spurensicherung in Anspruch genommen haben. Die Finanzierung dieser verfahrensunabhängigen Spurensicherung übernimmt das Land zusammen mit den Krankenkassen und den Gewaltopferambulanzen. Für Betroffene ist die Beweissicherung somit kostenfrei. Vor Bestehen des Angebots einer verfahrensunabhängigen Spurensicherung waren Opfer gezwungen, unmittelbar nach der Tat eine Strafanzeige zu erstatten. Nur so war es möglich, eine qualifizierte Untersuchung und Archivierung der Spuren der Tat für eine spätere Gerichtsverhandlung sicherzustellen. Mit der verfahrensunabhängigen Spurensicherung in den Gewaltambulanzen ist keine Anzeige mehr notwendig. Die Beweise werden aufbewahrt, sodass Betroffene auch später noch Anzeige erstatten können – mit solider Beweislage.

Erscheinung
Malscher Gemeinde Rundschau
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Ausgabe 44/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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