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Der Ortsverband informiert:

Nach Landtagswahl: Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert gerechte Sozialpolitik 60 Prozent aller Wählerinnen und Wähler in Baden-Württemberg...

Nach Landtagswahl: Sozialverband VdK Baden-Württemberg

fordert gerechte Sozialpolitik

60 Prozent aller Wählerinnen und Wähler in Baden-Württemberg haben für eine Landesregierung aus den Grünen und der CDU gestimmt. Das ist eine breite demokratische Mehrheit. „Die demokratische Mitte steht hinter der neuen Landesregierung. Herzlichen Glückwunsch! Und gutes Gelingen, Besonnenheit und Mut für die anstehenden Sondierungsgespräche jetzt und die nächsten fünf Jahre Regierungsarbeit“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. „Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass die sozialpolitischen Themen schon im Landtagswahlkampf eine bedeutendere Rolle gespielt hätten.“

Der VdK-Landesvorsitzende Hans-Josef Hotz appelliert jetzt an die zukünftigen Verantwortlichen: „Wir brauchen dringend eine umfassende nachhaltige Pflegereform und den Wiedereinstieg des Landes in die Investitionskostenförderung! Schaffen Sie barrierefreien, bezahlbaren Wohnraum, sorgen Sie für eine verlässliche medizinische Versorgung! Wir bieten Ihnen unsere Expertise an und freuen uns schon auf den Austausch. Die Sozialpolitik ist nicht nur das Fundament einer zukunftsfähigen Wirtschaftspolitik für unser Land – sie ist das Fundament der Solidarität.“

Ein inklusives Betriebsklima als Chance!

24. SBV-Konferenz am 8. Juli 2026, Harmonie Heilbronn

Bereits zum 24. Mal findet am Mittwoch, 8. Juli, die SBV-Konferenz in der Harmonie Heilbronn statt – die renommierte Fortbildungsveranstaltung des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg e. V. für Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderungen (SBV) sowie Mitglieder von Betriebs- und Personalräten. Die SBV-Konferenz hat sich als feste Größe etabliert: Sie unterstützt engagierte Interessenvertretungen bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe, betriebliche Inklusion wirksam zu gestalten. Dieses Jahr steht die SBV-Konferenz unter dem Motto: „Ein inklusives Betriebsklima als Chance!“ Dabei stehen in der Podiumsdiskussion zunächst die aktuellen sozialpolitischen Entwicklungen im Mittelpunkt. Weitere Themen sind unter anderem: rechtliche Rahmenbedingungen beim Stellenabbau, strategische Methoden zur nachhaltigen Implementierung von Inklusion und Chancen und Risiken von KI für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Die Anmeldung zur SBV-Konferenz 2026 ist ab sofort möglich. Die Seminargebühr beträgt inklusive Verpflegung und Tagungsunterlagen 179 Euro. Da es sich um eine zertifizierte Fortbildungsveranstaltung handelt, trägt der Arbeitgeber die Kosten der Freistellung und der Teilnahmegebühr sowie sonstige anfallende Kosten.

Hier geht es zur Anmeldung: www.vdk-bw-event.de

Steuererklärung leicht gemacht:

Ratgeber hilft Eltern von Kindern mit Behinderung

Nur wer seine Rechte kennt, kann diese bei den Ämtern und den Kranken- und Pflegekassen auch einfordern. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit Kindern mit Behinderung aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Einkommenssteuererklärung 2025 und bietet Familien so schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke.

Die Neuauflage des bvkm-Ratgebers berücksichtigt steuerrechtliche Änderungen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind, darunter die Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 6.828 Euro sowie die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte. Gestiegen auf 12.348 Euro ist im Jahr 2026 zudem der Grundfreibetrag. Abgerundet wird der Ratgeber wie immer mit Hinweisen auf wichtige Urteile des Bundesfinanzhofs. Das Steuermerkblatt 2025/2026 steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ als barrierefreie Version zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Gestiegene Krankenkassenbeiträge haben Auswirkungen

auf die Rente

Zum Januar haben viele Krankenkassen erneut ihren Zusatzbeitrag für Versicherte erhöht. Ab März fällt die überwiesene Rente der davon betroffenen Rentnerinnen und Rentner entsprechend geringer aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Wie beim regulären Krankenkassenbeitrag übernimmt die DRV für Rentnerinnen und Rentner auch beim Zusatzbeitrag die Hälfte der Kosten. Diesen Anteil leitet sie direkt an die jeweilige Krankenkasse weiter.

Über Änderungen der aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge werden Betroffene in der Regel über den Kontoauszug ihrer Bank informiert. Erhalten Rentenbeziehende einen Zuschuss zu einer freiwilligen Krankenversicherung, führt die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes der Krankenkasse zu einer höheren Zuschusszahlung. Über eine Änderung der Zuschusshöhe informiert die DRV BW stets mit einem Bescheid. Weitere Informationen enthält die Broschüre „Broschüre Rentner und ihre Krankenversicherung“.

Diese kann hier heruntergeladen werden:

www.deutscherentenversicherung.de

Erscheinung
Gemeinderundschau Mühlhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2026
von Sozialverband VdK
01.04.2026
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