Bundesverdienstkreuz für Bernhard Löffler – VdK-Kreisvorsitzender Heilbronn
Innenminister Thomas Strobl hat Bernhard Löffler das Bundesverdienstkreuz verliehen. Damit erhält Bernhard Löffler die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Der Landesvorstand des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg gratuliert sehr herzlich. „Bernhard Löffler hat ohne jeden Zweifel die höchste Anerkennung verdient, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht: Weil er sich einbringt, sich engagiert und weil er sich kümmert, zuerst an andere denkt, bevor er sich selbst in den Sinn kommt“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 25. März 2026 bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes in Heilbronn.
Schon seit dem Jahr 1968 engagiert sich Bernhard Löffler in der Jugendarbeit, etwa als Jungscharleiter in der evangelischen Jugend Ditzingen, im Leitungsgremium des Behindertenclubs des CVJM Ludwigsburg, bei der Naturfreundejugend Marbach und als Landesjugendleiter der Naturfreundejugend Württemberg. Heute setzt sich Bernhard Löffler im Sozialverband VdK ehrenamtlich als Kreisvorsitzender des VdK-Kreisverbands Heilbronn ein und ist Sprecher der Initiative Gedenkstätte KZ Heilbronn-Neckargartach. „Die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes ist für mich absolut eine große Ehre“, sagte Bernhard Löffler. Sprachlos, dankbar und demütig fühle er sich. „Mich hat stets angetrieben zu wissen: Da hat es Werte, für die es zu streiten lohnt.“ Für ihn seien das Respekt, Toleranz, Freiheit und der Erhalt der Demokratie. Bernhard Löffler widmet das Bundesverdienstkreuz all seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern und all denjenigen, die sich Tag für Tag im Stillen einsetzen.
Neu seit April 2026: Lungenkrebs-Früherkennung wird Kassenleistung für starke Raucherinnen und Raucher
Seit April haben starke Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren Anspruch auf ein Lungenkrebs-Screening als Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen: Sie können alle zwölf Monate mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) untersucht werden. In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 45 000 Menschen an den Folgen von Lungenkrebs. Ziel ist es, bei diesem besonders gefährdeten Personenkreis Lungenkrebs möglichst früh zu erkennen und die Behandlungschancen zu verbessern.
Gesetzlich Versicherte können das Lungenkrebs-Screening in einer allgemeinmedizinischen oder internistischen Praxis durchführen lassen, die sich an der Lungenkrebs-Früherkennung beteiligt. Anspruchsberechtigt sind: Personen zwischen 50 und 75 Jahren mit einem starken Zigarettenkonsum über eine Dauer von mindestens 25 Jahren und von mindestens 15 „Packungsjahren“. Dabei entspricht das Rauchen von 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr lang einem „Packungsjahr“.
Die neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen beruht auf einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie der vorausgegangenen Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesumweltministeriums. Nähere Infos zum Screening gibt es online auf der Homepage des G-BA: www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/erwachsene/krebsfrueherkennung/lungenkrebs-screening/