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Neu seit April 2026: Lungenkrebs-Früherkennung wird Kassenleistung für starke Raucherinnen und Raucher Seit April haben starke Raucherinnen...

Neu seit April 2026: Lungenkrebs-Früherkennung wird Kassenleistung für starke Raucherinnen und Raucher

Seit April haben starke Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren Anspruch auf ein Lungenkrebs-Screening als Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen: Sie können alle zwölf Monate mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) untersucht werden. In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 45 000 Menschen an den Folgen von Lungenkrebs. Ziel ist es, bei diesem besonders gefährdeten Personenkreis Lungenkrebs möglichst früh zu erkennen und die Behandlungschancen zu verbessern.

Gesetzlich Versicherte können das Lungenkrebs-Screening in einer allgemeinmedizinischen oder internistischen Praxis durchführen lassen, die sich an der Lungenkrebs-Früherkennung beteiligt. Anspruchsberechtigt sind: Personen zwischen 50 und 75 Jahren mit einem starken Zigarettenkonsum über eine Dauer von mindestens 25 Jahren und von mindestens 15 „Packungsjahren“. Dabei entspricht das Rauchen von 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr lang einem „Packungsjahr“.

Die neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen beruht auf einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie der vorausgegangenen Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesumweltministeriums. Nähere Infos zum Screening gibt es online auf der Homepage des G-BA: www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/erwachsene/krebsfrueherkennung/lungenkrebs-screening/

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