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Neue VdK-Broschüre: Nachteilsausgleiche – mehr Klarheit im Alltag für Menschen mit Behinderungen

Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2026 hat der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. eine neue, umfassende Informationsbroschüre veröffentlicht: „Was steht mir zu? – Der VdK-Wegweiser für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg“. Die mehr als 50 Seiten starke Broschüre bietet einen kompakten und verständlichen Überblick über wichtige Nachteilsausgleiche – von steuerlichen Erleichterungen über Vergünstigungen im Nahverkehr bis hin zu Regelungen im Arbeitsleben. Sie richtet sich an Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige sowie an alle, die sich mit den Themen Inklusion und Teilhabe beschäftigen. Wichtig: Nachteilsausgleiche sind keine Sonderrechte – sie schaffen faire Bedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Gerade weil viele Regelungen komplex und schwer zu überblicken sind, schafft der Wegweiser Klarheit und zeigt konkret auf: Welche Ansprüche Menschen mit Behinderungen haben, welche Unterstützungsleistungen es gibt und wie und wo diese konkret beantragt werden können – speziell in Baden-Württemberg.

Auf der Website des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg können Sie die Broschüre als barrierefreie PDF-Datei kostenlos herunterladen: bw.vdk.de/medien/downloads/

„Sparschwein der Nation“ – VdK-Statement zum Regierungsentwurf der geplanten Krankenkassenreform

„Über diesen Ende April beschlossenen Kabinettsentwurf zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung können wir nur den Kopf schütteln. Da geht man ein kleines Schrittchen in die richtige Richtung und beteiligt sich als Bund mit 250 Millionen Euro mehr an der Finanzierung der Gesundheitsleistungen für die Bürgergeldbeziehenden. 12 Milliarden Euro im Jahr wären aber der tatsächliche Ausgleich. Im Gegenzug dazu wird der Bundeszuschuss, der genau der Ausgleich für diese sogenannten versicherungsfremden Leistungen sein soll, von 14,5 auf 12,5 Milliarden gekürzt. Er müsste korrekt bei 37,7 Milliarden Euro liegen. Die gesetzlich Versicherten zahlen also mit der Reform weitere 1,75 Milliarden an versicherungsfremden Leistungen mehr und sind wohl das Sparschwein der Nation. Das ist an Irrwitzigkeit kaum zu überbieten“, sagte Hans-Josef Hotz in seiner Presseerklärung.

Der Sozialverband VdK mahnt den Bund seit Jahren an, die versicherungsfremden Leistungen endlich ordnungspolitisch korrekt aus Steuermitteln zu zahlen. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die die GKV übernimmt, nicht kompensiert. Die Beitragszahlenden merken dies an den hohen Zusatzbeiträgen. Würde der Bund die gesamtgesellschaftlichen Kosten vollständig übernehmen und den Gesundheitsfonds infolgedessen mit 37,7 Milliarden Euro bezuschussen, könnte der Zusatzbeitrag nach VdK-Berechnungen (2025) um 2,2 Prozentpunkte gesenkt werden, also nahezu komplett.

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