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Sozialverband VdK: „Soziale Maßnahmen im Koalitionsvertrag dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben!“ Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg begrüßt...

Sozialverband VdK: „Soziale Maßnahmen im Koalitionsvertrag dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben!“

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg begrüßt den vorgestellten Koalitionsvertrag, insbesondere die Erhöhung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau, das geplante verpflichtende beitragsfreie letzte Kindergartenjahr und das Bekenntnis zur personenzentrierten Eingliederungshilfe, kritisiert jedoch die deutlich unzureichende Verankerung von Maßnahmen für eine bezahlbare Pflege, Barrierefreiheit im Gesundheitswesen und den Hitzeschutz.

„Wirtschaft stärken, Zusammenhalt sichern, das Land zum Motor für Wohlstand in Deutschland zu machen: Das sind die Kernziele des neuen Koalitionsvertrags und ganz ohne Frage: Das ist die Hauptaufgabe der nächsten Jahre. In diesem Zusammenhang geben wir immer wieder zu bedenken: Der starke Sozialstaat ist kein Kostenfaktor, sondern das Fundament für wirtschaftlichen Aufschwung und gesellschaftlichen Zusammenhalt, gerade in stürmischen Zeiten“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. „Schon heute ist Pflege für viele Menschen kaum noch bezahlbar, Menschen mit Behinderungen kämpfen um Teilhabe und gerade ältere und chronisch kranke Menschen leiden unter der zunehmenden Hitze: Das sind die Themen, die die Menschen in unserem Land bewegen. Die vorgesehenen Maßnahmen im Koalitionsvertrag dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben“, so Hotz. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert die künftige Landesregierung auf: In der Pflege den Wiedereinstieg des Landes in die Investitionskostenförderung – Bürokratieabbau ist kein Allheilmittel, verbindliche Barrierefreiheit im gesamten Gesundheitswesen – von Arztpraxis bis Klinik und verpflichtende Hitzeschutzpläne für die Pflegeheime im Land.

Neue VdK-Broschüre: Nachteilsausgleiche – mehr Klarheit im Alltag für Menschen mit Behinderungen

Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2026 hat der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. eine neue, umfassende Informationsbroschüre veröffentlicht: „Was steht mir zu? – Der VdK-Wegweiser für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg“. Die mehr als 50 Seiten starke Broschüre bietet einen kompakten und verständlichen Überblick über wichtige Nachteilsausgleiche – von steuerlichen Erleichterungen über Vergünstigungen im Nahverkehr bis hin zu Regelungen im Arbeitsleben. Sie richtet sich an Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige sowie an alle, die sich mit den Themen Inklusion und Teilhabe beschäftigen. Wichtig: Nachteilsausgleiche sind keine Sonderrechte – sie schaffen faire Bedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Gerade weil viele Regelungen komplex und schwer zu überblicken sind, schafft der Wegweiser Klarheit und zeigt konkret auf: Welche Ansprüche Menschen mit Behinderungen haben, welche Unterstützungsleistungen es gibt und wie und wo diese konkret beantragt werden können – speziell in Baden-Württemberg.

Auf der Website des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg können Sie die Broschüre als barrierefreie PDF-Datei kostenlos herunterladen: bw.vdk.de/medien/downloads/

Ihre Stimme für mehr Patientensicherheit – Erfolgreiches Webportal für Versicherte zur Verbesserung der Versorgung

Auf dem Webportal mehr-patientensicherheit.de/können Versicherte über ihre persönlichen Erfahrungen aus der Gesundheitsversorgung berichten. Hieraus wiederum sollen Erkenntnisse für die Verbesserung der Versorgung gewonnen werden. Das Webportal stellen der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und seine Mitgliedskassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK bereit. Das Projekt startete bereits 2024 mit Unterstützung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Stefan Schwartze, MdB.

Über 1.800 Fälle wurden seither im Portal hinterlegt. In 60 Prozent der Berichte kam eine Patientin oder ein Patient zu Schaden, meist auf vermeidbare Weise. Diese Zwischenbilanz zeigt die große Relevanz des Themas. Daher haben die Ersatzkassen vereinbart, das Projekt bis mindestens Ende 2026 fortzuführen. Einträge werden vollständig anonym verarbeitet und von einem Team der Deutschen Gesellschaft für Patientensicherheit (DGPS) analysiert. Aus Berichten, die ein besonderes Lernpotenzial bieten, werden Fokusfälle abgeleitet und anschaulich aufbereitet. Einige werden auch als Kurzfilme oder Social-Media-Postings aufbereitet. Zudem bietet das Webportal konkrete „Tipps für Versicherte“.

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