
Impfung gegen Gürtelrose wird Kassenleistung
Die Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) ist künftig für alle ab 60 sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab 50 Jahren Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Zu den Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung gehören beispielsweise Menschen mit HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz, mit Diabetes mellitus sowie immunsupprimierte Personen. Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, so die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart, die kürzlich die VdK-Zeitung informierte. Nach Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) erkrankten in Deutschland jährlich weit über 300.000 Personen an Herpes Zoster. Etwa fünf Prozent von ihnen entwickelten als Komplikation die postherpetische Neuralgie (Nervenschmerzen, die Wochen bis Monate nach Abheilen des Hautausschlags bestehen bleiben können).
Der nächste VdK-Besprechungstermin ist am 6.11.2025 in Ellhofen, Gemeindehalle (kleiner Gruppenraum) Hauptstraße 21 von 18.00 bis 19.00 Uhr.
Ihr OV-Vorsitzender Gerhard Sell, Tel. 07134/15256, gerhard.sell@deflate.de