Sozialverband VdK
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Der OV informiert: VdK-Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Mitgliedsbeiträge und Spenden als Sonderausgaben (§ 10b EStG in Verbindung mit § 50 EStDV) von der Lohn- und...

Unter bestimmten Voraussetzungen können Mitgliedsbeiträge und Spenden als Sonderausgaben (§ 10b EStG in Verbindung mit § 50 EStDV) von der Lohn- und Einkommenssteuer abgezogen werden. Das klingt erst einmal kompliziert, doch es lohnt sich! Denn auch der Mitgliedsbeitrag im Sozialverband VdK ist steuerlich absetzbar. Und so geht es: In der Regel erkennt das Finanzamt Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine bis zu einer Höhe von 200 Euro im Jahr an. Da der VdK-Jahresbeitrag unter 200 Euro liegt, genügt es meist, den Betrag in der Einkommenssteuererklärung aufzuführen – als Nachweis für die Zahlung dient der Kontoauszug.

Bereits jetzt schon können sie mit dem VdK Mönsheim bei offenen Fragen Kontakt aufnehmen:

Michael Ehrhardt Kassier Tel.: 07044 8839,

Helmut Bolz 2. Vorstand Tel.: 07044 8722,

Hans Kuhnle 1. Vorstand Tel.: 07044 6949, E-Mail: hans.kuhnle@web.de

Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürger: Unabhängig – solidarisch – stark. Unterstützen Sie die Aufgaben und Ziele des VdK durch Ihre Mitgliedschaft. Informationen gibt es bei allen Vorstandsmitgliedern des Ortsverbandes.

Hans Kuhnle, 1. Vorsitzender

Erscheinung
`s Blättle – Gemeinde Mönsheim
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Ausgabe 06/2025

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Mönsheim

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Panorama
Soziales
von Sozialverband VdK
06.02.2025
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