Unter bestimmten Voraussetzungen können Mitgliedsbeiträge und Spenden als Sonderausgaben (§ 10b EStG in Verbindung mit § 50 EStDV) von der Lohn- und Einkommenssteuer abgezogen werden. Das klingt erst einmal kompliziert, doch es lohnt sich! Denn auch der Mitgliedsbeitrag im Sozialverband VdK ist steuerlich absetzbar. Und so geht es: In der Regel erkennt das Finanzamt Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine bis zu einer Höhe von 200 Euro im Jahr an. Da der VdK-Jahresbeitrag unter 200 Euro liegt, genügt es meist, den Betrag in der Einkommenssteuererklärung aufzuführen – als Nachweis für die Zahlung dient der Kontoauszug.
Bereits jetzt schon können sie mit dem VdK Mönsheim bei offenen Fragen Kontakt aufnehmen:
Michael Ehrhardt Kassier Tel.: 07044 8839,
Helmut Bolz 2. Vorstand Tel.: 07044 8722,
Hans Kuhnle 1. Vorstand Tel.: 07044 6949, E-Mail: hans.kuhnle@web.de
Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürger: Unabhängig – solidarisch – stark. Unterstützen Sie die Aufgaben und Ziele des VdK durch Ihre Mitgliedschaft. Informationen gibt es bei allen Vorstandsmitgliedern des Ortsverbandes.
Hans Kuhnle, 1. Vorsitzender